angenommen, man kauft sich ein Zweifamilienhaus und nutzt von den vorhandenen 220 qm 60 % und vermietet den Rest.
Beim Kauf fallen Notar-/Grundbuchkosten, Maklerkosten, Grunderwerbsteuer und Renovierungskosten an.
Wo müssten bei einer Einkommensteuererklärung die einzelnen Kosten erfasst werden? Müssen die Kosten auf den Kaufpreis aufgerechnet werden (Abschreibung 2%) oder können die Kosten direkt als Werbungskosten eingetragen werden.