Liebe/-r Experte/-in,
aufgrund eines Vergleichs nach einer Kündigungsschutzklage wurden für das Jahr 2006/2007 in 2008 Gehaltsnachzahlungen (laufender Arbeitslohn; keine Abfindung!) nachgezahlt. Der alte Arbeitgeber weist dieses nun auf der Lohnbescheinigung für 2008 als Bruttoarbeitslohn (unter P. 3) mit dem Großbuchstaben „S“ als sonstigen Bezug aus und gibt auch nicht die einbehaltenen Sozialversicherungsbeiträge an, die er lediglich auf der Lohnabrechnung ausweist und natürlich auch in Abzug gebracht hat. Nur die einbehaltene Lohnsteuer für eine Einmalzahlung ist auf der Lohnbescheinigung noch aufgeführt.
Das hat zur Folge, dass wenn ich diese Einmalzahlung als sonstigen Bezug in die Einkommensteuererklärung übernehme, ich viel Steuern nachzahlen muß. Kann das richtig sein? Warum finden die Sozialversicherungsbeiträge keine Berücksichtigung mehr?
Da es sich hier um eine Einnahme aus nicht selbstständiger Tätigkeit handelt (Gehalt für mehrere Monate) aus dem bereits abgeschlossenen Veranlagungszeitraum 2006 und 2007 muß ich die Zahlung, die in 2008 erfolgte, überhaupt noch versteuern? Ist da nicht der Lohnzahlungszeitraum in dem der Anspruch entstand entscheidend?
Die einmalzahlung wird dann versteuerert wenn sie bezahlt wurde, also in diesem fall wird diese im jahr 2008 versteuert. das was der arbeitgeber gamacht hat ist soweit in ordung. ich hoffe ich konnte weiterhelfen.
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Das Geld ist in 2008 zugeflossen, muss also auch in 2008 versteuert werden. Wenn der AG Sozialabgaben einbehalten und abgeführ hat, muss er das auch auf der Karte eintragen. In der Praxis wäre also ein korrigierter elektonischer Lohnsteurnachweis zu erstellen. Für Deine Steuererklärung: Weise im Anschreiben auf den Sachverhalt hin und schicke eine Kopie der Lohnabrechnung mit. Sollte das Finanzamt die erhöhten Abgaben nicht berücksichtigen, musst du einen Widerspruch machen. Allerdings sind gerade bei Nichtselbständigen die Höchstbeträge für Soz.versicherung schon ausgeschöpft - dann bringt es auch nichts, dort höhere Abzüge in Ansatz zu bringen.
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Hallo Bienchen,
es handelt sich um steuerbegünstigte Lohnbezüge. Diese sind durch einen begünstigten Steuersatz als Arbeitslohn für mehrere Jahre zu behandeln.
Also wird es nicht „schlimm“.
Liebe Grüße
Erika Ahrens
Hallo Erika,
leider war es nicht so. Das FA hat die Nachzahlung inkl. der aktuellen Bruttojahresbezüge von mir und meinem Mann zusammengerechnet und ich habe 4.500 € nachgezahlt.
Aber trotzdem Danke für Deine Antwort.
Hallo Bienchen,
wenn Du glaubst, dass der begünstigte Steuersatz nicht zur Anwendung gekommen ist, musst Du Einspruch einlegen. Auch das FA macht Fehler. Dann müssen die sich das nochmal genau ansehen und Dir begründen.
Viel Erfolg.
Erika
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