Einkommensteuer

Liebe/-r Experte/-in,
ich bin Selbstständig,freiberuflich im IT Bereich und mache meine Steuererklärung (Einkommensteuer und Umsatzsteuererklärung) alleine.
Ich habe keine Private Krankenkasse sondern bin in der gesetzlichen Krankenkasse geblieben und zahle die Beiträge selber. Kann ich die Krankenversicherung mit absetzen und wenn ja wie gebe ich es an? Zusätzlich habe ich noch eine Zusatzversicherung für Zahnersatz wo mir gesagt wurde das ich es teilweise absetzen kann.
Wie mache ich das?
Wird das mit in der Gewinnermittlung mit reingenommen oder wird das nur bei Versicherungen mit eingetragen?
Bei der Gewinnermittlung kann ich mir nicht vorstellen, da es ja keine Beträge mit ausgewiesener MwSt sind.

Für eine Antwort wäre ich dankbar.

Mit freundlichen grüßen

Monika

Hi Monika,

zunächst ist die ausgewiesene Steuer nicht MWSt (USt) sondern Versicherungsteuer!!! In die Gewinnermittlung gehört der Beitrag tatsächlich nicht, er ist privat.

Aber jede freiwillige Vorsorge zur KV kann im Mantelbogen eingetragen werden (dritte Seite). Du bist halt freiwillig bei der gesetzlichen KV, ist aber genau das gleiche wie freiwillig bei der PKV!

Liebe Grüße Fred

Die Krankenversicherung genauso wie die Zusatzversicherung sind Privatausgaben und somit keine Betriebsausgaben. Die Beiträge sind in der Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben abzusetzten.

Hoffe ich konnte damit weiterhelfen

Mfg Margit

Super, danke erstmal. Hab auf der dritten seite die Sonderausgaben gefunden. Muß ich das dann in Zeile 71 eintragen unter freiwillige Versicherungen und kann ich da den Betrag von der Krankenversicherung mit der Zahnversicherung einfach zusammen zählen?

Lieben Gruß Moni

ja, danke.

Lieben Gruß Monika

Hallo Monika,

in die Gewinnermittlung gehören nur die betrieblichen Steuern. Mit der Umsatzsteuer hat das nichts zu tun.

Die privaten Krankenversicherungsleistungen werden im Mantelbogen der Einkommensteuererklärung angesetz (dritte Seite im obenen Teil).

Viel Glück.

Gruß Brigitte

Ja, zusammenzählen und eintragen, wenn Du eine Bestätigung der Krankenkasse hast, kannst Du die ja beifügen. Angerechnet wird in 2008 und 2009 jedoch nicht der gesamte Betrag!
CU Fred