Liebe/-r Experte/-in,
ich bin im April 2008 mit meinem Mann, US-Amerikaner, in die USA verzogen. Habe absolut alles korrekt abgewickelt - ausser einer Sache: Mein Einkommen für das Jahr 2007 wurde ordnungsgemäss durch meinen damaligen Arbeitgeber versteuert; eine Einkommensteuererklärung habe ich aber nicht mehr für dieses Jahr abgegeben (ebensowenig wie für die Monate in 2008, in denen ich noch angestellt war). Aus begründetem Anlass bin ich der Meinung, dass ich - wenigstens für 2007 - Steuern nachzuzahlen hätte (musste auch für 2006 nachzahlen). Jetzt meine Frage, wann verjährt diese evtl. Steuerschuld? Ist es überhaupt eine solche und wenn ja, bin ich verpflichtet dies von meinem - dauerhaften - Wohnsitz in den USA aus zu machen?
Vielen herzlichen Dank schon mal für jede Auskunft!
TexasLady
Hallo aus Berlin,
die Einkommensteuer für 2007 verjährt am 31.12.2014 (4- Jahre Verjährungsfrist + 3 Jahre bei Nichtabgabe der Steuererklärung). Und ja, man ist auch nach einem Wegzug aus Deutschland verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben.
Gruß, Lars
Liebe TexasLady,
da kann ich nur aus dem Gesetz zitieren:
Unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist, wer seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort in der BRD hat. Gewöhnlicher Aufenthalt bedeutet, dass ich mich mindestens 180 Tage in der BRD aufgehalten habe, auch wenn kein Deutscher Staatsbürger. Wenn Sie im April 2008 in die USA gezogen sind, sind Sie also u.U. beschränkt steuerpflichtig. Theoretisch kann also von Ihnen eine Steuererklärung für 2008 gefordert werden. Für 2007 wären Sie auf jeden Fall verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben.
Die Verjährungsfrist beträgt IMHO 10 Jahre.
Ich halte es aber für unwahrscheinlich, dass das Finanzamt noch eine Steuererklärung von Ihnen fordert. Nach dem Gesetz könnten sie es aber.
Um Ihre Frage zu beantworten: Ja, Sie sind verpflichtet, diese auch von den USA aus zu machen.
Hallo ich habe mich schon einmal hierzu geäußert. Ist das nicht angekommen?
Zusammenfassend noch einmal:
Von der Abgabe einer Steuererklärung kann man hierbei nicht befreit werden. Eine Besteuerung durch den Arbeitgeber ist keine Steuererklärung. Mein Tipp: Schätzung abwarten und dann Einspruch einlegen innerhalb eines Monats. Es ist zu beachten, das eine Nachzahlung mit 6% Zinsen belegt werden kann ab einen gewissen Zeitraum.
Besser ist es eine Erklärung zu fertigen, nachzahlen und ruhig in den USA leben.
Wenn das FA Sie zur Abgabe auffordert, müssen Sie abgeben. Ebenso, wenn Sie vorrübergehend Entgeltersatzleistungen erhalten haben. Krankengeld/ALG. Der Fiskus ist berechtigt 10 Jahre rückwirkend einzufordern.
Mfg
Elamail
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