Ich möchte mir ein Laptop kaufen den ich privat und beruflich nutze, mein Arbeitgeber möchte mir nicht bescheinigen, dass ich diesen beruflich benötige, weil er denkt – das Finanzamt würde mich den Betrag absetzen lassen und von ihm den Betrag wegen der beruflichen Nutzung zurückfordern.
50% werden vom Finanzamt pauschal für berufliche Verwendung anerkannt und können über drei Jahre abgeschrieben werde.
Ist ein Kaufpreis von 1500 Euro zu hoch, würde da das Finanzamt sagen „Hätte auch einer für 400 Euro getan, also erkennen wir nur 200 Euro (50%) an?
wenn Sie den Laptop wirklich beruflich nutzen, kann Ihr Arbeitgeber das ruhig bescheinigen. Er hat dadurch keine Nachteile.
Dem Finanzamt gegenüber müssen Sie die berufliche Nutzung natürlich nachweisen. Wenn Sie Lehrer sind ist das problemlos. Als kaufmännischer Angestellter hingegen dürfte das schwierig werden, da Ihr Arbeitgeber von Ihnen nicht verlangen kann, einen privat erworbenen Laptop beruflich zu nutzen, und das vermutlich auch kein Angestellter tun würde.
Wenn das Finanzamt die berufliche Nutzung anerkennt, können Sie die anteilige Abschreibung absetzen, abhängig vom prozentualen Anteil der beruflichen Nutzung. Die Höhe der Anschaffungskosten ist hier m.E. unerheblich.
Zum Nachweis eignen sich z.B. spezielle Programme, die auf dem Laptop installiert sind, die man i.d.R. als Privatperson nicht nutzt. Die Finanzämter haben ein Formular, mit dem sie solche Dinge abgragen. Dieses müssen Sie ggf. ausfüllen.
Hallo Robert,
die Höhe des Kaufpreises ist grundsätzlich irrelevant. Außer es handelt sich um Aufwendungen, die dem Gebrauch nicht entsprechen, z.B. Handy mit Edelsteinen besetzt. Und 1.500 kostet ein gutes Lapto nun mal.
Gruß Fred
nein, das Finanzamz erkennt grundsätzlich den vollen Kaufpreis an (und davon dann 50% für berufliche Zwecke).
Allerdings könnte das Finanzamt behaupten, dass es ich hier um einen gamer-PC handelt, der in der regel nicht oder zu weniger als 50% beruflich genutzt wird. Und dann würde man auf diesem Umweg, doch weniger als die erhofften 50% bekommen.
wenn das Ritual eingehalten wird, von vornherein 50% Privatnutzung zu erklären, wird sich kaum jemand aus dem Fenster lehnen. Besonders dann nicht, wenn die ESt-Erklärung per Elster übermittelt wird - die Verwaltung hat Anweisung, bei Elster-Erklärungen alles, was nicht vollkommen unplausibel oder krude ist, ohne tiefere Prüfung durchzuwinken.
Das Finazamt kann den Betrag nicht von dem Arbeitgeber zurückfordern. Du solltest dann die berufliche Nutzung glaubhaft darlegen. Ebenso wie das Finanzamt dir nicht vorschreiben kann, in welcher Höhe du den Computer anschaffst. Bei der Abschreibungsberechnung immer den Anschaffungspreis ansetzen. Davon den Privatanteil abziehen. Dann auf die Laufzeit verteilen. 3 jahre
das FA erkennt anhand Ihres Berufes an oder nicht…über die Angemessenheit des Preises wird nicht geurteilt. dies ist meine Erfahrung bisher.
Liebe/-r Experte/-in,
Ich möchte mir ein Laptop kaufen den ich privat und beruflich
nutze, mein Arbeitgeber möchte mir nicht bescheinigen, dass
ich diesen beruflich benötige, weil er denkt – das Finanzamt
würde mich den Betrag absetzen lassen und von ihm den Betrag
wegen der beruflichen Nutzung zurückfordern.
50% werden vom Finanzamt pauschal für berufliche Verwendung
anerkannt und können über drei Jahre abgeschrieben werde.
Ist ein Kaufpreis von 1500 Euro zu hoch, würde da das
Finanzamt sagen „Hätte auch einer für 400 Euro getan, also
erkennen wir nur 200 Euro (50%) an?
der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet Ihnen eine Bescheinigung auszustellen. Der Arbeitgeber wird steuerlich für den Laptop nicht herangezogen. Nur wenn der Arbeitgeber den Laptop kauf und Ihnen zur Verfügung stellt ist er steuerlich heranzuziehen sonst nicht.Der Kaufpreis ist nicht wichtig. Er muss nur anhand von der Rechnung nachgewiesen werden. Aufteilung ist 1. Jahr Zeitanteilig z.B. Kauf an 01.07 dann Kaufpreis durch 3 dann durch 12 Monate mal 6 Monate. 2. und 3. Jahr voll. Restmonate aus 1. Jahr kann dann im 4 Jahr berücksichtigt werden.
zu deiner Frage. 1.) Dein Arbeitgeber hat vom Finanzamt nichts zu befürchten, wenn dein Arbeitgeber eine solche Bescheinigung ausstellt verlagt das Finanzamt KEIN Geld zurück. Die einzige Folge ist: Du kannst dein Laptop so ansetzen wie dein Arbeitgeber es dir bescheinigt, also z.B. zu 90% beruftlch=kompletter Kaufpreis ansetzbar. 2.) Woher hast Du das mit 50% pauschal und 3 Jahren? Das ist im Grundsatz falsch. Das Finanzamt wird dir keine pauschale anerkennen, die schmeissen lieber das Laptop ganz raus, wenn Du die berufliche Nutzung nicht nachweisen kannst. Ohne Arbeitgeber Bescheinigung wird es schwirig. Es wird davon abhängen was Du für Beruf ausübst und ob Du dem Finanzamt die berufliche Nutzung glaubhaft machen kannst. Zudem entscheidet das Finanzamt nicht ob ein billigeres Model für dich ausreichend gewesen wäre, die nehmen nur den vorgelegten Kaufpreis. Zu der Verteilung. Ob man den Kaufpreis für dein Laptop auf drei Jahre zu verteilen hat, hängt von Kaufpreis ab. Bei 1.500 € geht man von den amtlichen Abnutzungstabellen ab, dann sind es 3 Jahre. Wenn der Kaufpreis höchstens 420 € Netto (ohne Mehrwertsteuer) beträgt kannst Du entscheiden ob Du dein Laptop auf einmal ansetzen willst oder auf drei Jahre verteilst.
Ich hoffe, dass ich mich verständlich ausgedrückt habe, ansonsten melde Dich einfach nochmal.
Grüße
Inna
Liebe/-r Experte/-in,
Ich möchte mir ein Laptop kaufen den ich privat und beruflich
nutze, mein Arbeitgeber möchte mir nicht bescheinigen, dass
ich diesen beruflich benötige, weil er denkt – das Finanzamt
würde mich den Betrag absetzen lassen und von ihm den Betrag
wegen der beruflichen Nutzung zurückfordern.
50% werden vom Finanzamt pauschal für berufliche Verwendung
anerkannt und können über drei Jahre abgeschrieben werde.
Ist ein Kaufpreis von 1500 Euro zu hoch, würde da das
Finanzamt sagen „Hätte auch einer für 400 Euro getan, also
erkennen wir nur 200 Euro (50%) an?
Hallo ich habe schon einmal versucht die Frage zu beantworten, wurde reklamiert.
Also dein Chef hat keine finanziellen Nachteile wenn er die Bescheinigung ausstellt. Für Deine berufliche Fortbildung muss dein Chef nicht aufkommen, aber er kann es. Wenn er den PC bezahlt kannst du das nicht absezten.
Gruß
M.B.