Ich hoffe, hier kann mir ein Experte weiterhelfen – mein Steuerberater wie auch mein Rechtsanwalt waren überfordert.
Mein Mann und ich befinden uns seit kurzem im Trennungsjahr und müssen demnächst unsere Steuererklärung für 2008 abgeben (er Klasse 3, ich Klasse 5, da erhebliche Verdienstunterschiede; bisher gemeinsame Veranlagung).
In den Jahren zuvor hat mein Mann immer eine Rückerstattung bekommen. Für 2008 muss ich nun geringe Einkünfte versteuern plus eine Spekulationssteuer in Höhe von ca. 5.000 Euro entrichten.
Nun meine konkreten Fragen vor diesem Hintergrund:
Wie fahre ich in dieser Situation am besten bzw. wer hat – bei den folgenden Beispielen – welche Vor- oder Nachteile?
1.) gemeinsame Veranlagung in den bisherigen Steuerklassen (da müsste ich wg. 5 wohl relativ viel nachzahlen, oder? Wäre der offizielle Steuerschuldner dann aber mein Mann – und könnte er die Nachzahlung von mir zurückfordern?)
2.) wie oben, aber getrennte Veranlagung (hier hätte ich dann wohl die gesamte Nachzahlung als alleiniger Steuerschuldner zu übernehmen??)
3.) Wechsel in Steuerklasse 1 für beide (ist das rückwirkend überhaupt möglich?)
Falls ja: Was wäre dann – und für wen – besser: gemeinsame oder getrennte Veranlagung?
Mit herzlichem Dank im Voraus für kompetente Antworten und freundlichen Grüßen,
K. Vossen
zu 1.
"gemeinsame Veranlagung in den bisherigen Steuerklassen (da
müsste ich wg. 5 wohl relativ viel nachzahlen, oder? Wäre der
offizielle Steuerschuldner dann aber mein Mann – und könnte er
die Nachzahlung von mir zurückfordern?)"
Bei Zusammenveranlagung sind beide Gesamtschuldner also müssten beide noch Eheleute für die Schulden beim Finanzamt aufkommen.
Vergessen Sie nicht Sie müssen viel bezahlen weil Sie Seuerklasse 5 haben. Fast keine Freibeträge. Ihr noch Mann hat mit der Steuerklasse 3 fast alle Freibeträge. Und muss dadurch weniger Steuern auf seinen Anteil bezahlen.
"wie oben, aber getrennte Veranlagung (hier hätte ich dann
wohl die gesamte Nachzahlung als alleiniger Steuerschuldner zu
übernehmen??)
Zu 2
Man kann leider aus den Infos keine Feststellung treffen was besser wäre. Eine getrennte Veranlagung ist wie eine Einzelveranlagung jeder trägt die Lasten seiner eigenen Veranlagung.
Hallo, ich kann gar nicht glauben das dein steuerberater hier die flügel streckt. Eine einfache lösung kann ich hier vorschlagen:
Eine steuererklärung als zusammenveranlagung fertigen und die spalten für ehemann/ehefrau genau beachten.
Wenn diese zusammenveranlagung fertig ist kann man das spiel beginnen. In der erklärung eine berechnung für die zusammenveranlagung ausdrucken, dann auf dem mantelbogen seite 1 statt zusammenveranlagung die getrennte veranlagung anklicken und die berechnung ausdrucken. Nun kann man zwischen beiden veranlangungsarten die steuerbelastungen vergleichen.
Wenn dein mann im kalenderjahr die steuerklasse drei hatte kam er auch in den genuss von mehr netto. Daher kann er vielleicht auch deine steuerlast übernehmen.
Eine weitere möglichkeit wäre auch im kalenderjahr wenn ihr versucht hättet die ehe zu retten durch einen über 1 - 2 wochen laufenden versöhnungsversuch. Dann ist eine zusammenveranlagung wieder möglich für das jahr.
Wenn dein steuerberater das nicht hin kriegt geh doch bitte zum lohnsteuerhilfeverein.
Hallo Karin, es ist natürlich schwer auf deeine Fragen zu antworten, wenn man keine konkreten Zahlen hat. Aber ich werde es mal versuchen, da deine Fragen eng miteinander zu tun haben.
Grundsätzlich werden bei einer getrennten Veranlagung
beide Partner mit der Steuerklasse I besteuert. Also dein Mann verliert die Steuererstattung, und er muss wahrscheinlich nachzahlen, da die Bezüge schon nach der günstigen Steuerklasse abgerechnet wurden. Also klarer Nachteil für ihn. Mit deinen geringen Einkünften sollte es dann nur zu einer geringen Nachzahlung kommen, da bis auf die Spekulation, die Einkünfte schon mit dem erhöhten Satz der Steuerklasse V abgerechnet wurden.
Wie gesagt ohne Zahlen ist es schwer zu etwas zu raten. Wenn du ganz sicher gehen möchtest, lade dir über www.Elster.de das Programm runter, und rechne selbst beide Varianten aus. Für das Jahr 2008 könnt ihr beide Steuerformen wählen. Also könnt ihr die nehmen, die günstiger ist. Vielleicht könnt ihr euch auch dahingehend absprechen, wenn das noch möglich ist. Wenn dein Steuerberater aber nicht in der Lage ist dir da weiter zu helfen, solltest du auf ihn verzichten.
Schreib, wenn du noch Fragen hast.
Gruß Hendrik
vorab frage ich mich, was für „kompetente“ Steuerberater/Rechtsanwälte Sie kennen? Ihr Beispiel kann jede gute Einkommensteuersoftware nach Eingabe aller Daten berechnen. Dann wäre exakt zu sehen, mit welcher Veranlagung Sie am besten fahren. Mit zusätzlichem Fachwissen, kann man dann auch beraten, wer der Steuerschuldner im Falle 3/5 wäre. Da dies aber sehr umfassend ist,und doch einige Zeit erfordert, möchte ich hier nicht weiter beraten. Wenden Sie sich doch bitte an einen kompetenten Steuerberater bzw. Lohnsteuerhilfeverein. Und suchen Sie so lange, bis Sie jemand Guten gefunden haben
Grüße
zuerst einmal: Wenn Ihr Steuerberater mit so einer Frage überfordert ist, sollten Sie dringend über einen Wechsel nachdenken!
Zu Ihren Fragen: Es ist von Vorteil, wenn Sie sich mit Ihrem Mann gütlich einigen. Von Streitereien untereinanber profitiert nur das Finanzamt.
Bei einer Zusammenveranlagung kann (und wird) das Finanzamt die Nachzahlung von Ihnen BEIDEN verlangen. Wenn einer nicht zahlt, muss es der andere. Und zwar die VOLLE Summe, egal, aus wessen Einkünften sie resultiert. Bei der getrennten Veranlagung muss jeder nur für seine eigenen Steuern haften. Aber: Die Zusammenveranlagung ist in 90% der Fälle günstiger.
Ihr Steuerberater kann beide Varianten durchrechnen. Sollte die Zusammenveranlagung insgesamt günstiger sein, vereinbaren Sie mit Ihrem Mann, ihm Ihren Anteil zu erstatten. Deswegen sagte ich eingangs, Sie sollten sich GÜTLICH mit ihm einigen. Denn er geht in der Tat ein gewisses Risiko ein. Nämlich, dass er der Zusammenveranlagung zustimmt, er die Steuern begleichen muss und sie nicht von Ihnen zurück bekommt. Denn zivilrechtlich wird das gemeinsame Vermögen zum Zeitpunkt der Scheidung bewertet. Nachträgliche Steuern werden m.E. nicht berücksichtigt. Das ist aber eine Frage an Ihren Anwalt.
Zu 1.) vermutlich günstigste Variante, theoretisch könnte Ihr Mann die Steuern von Ihnen zurückfordern
Zu 2.) vermutlich ungünstiger, aber zivilrechtlich sauber getrennt
Zu 3.) Siehe 2, entspricht der getrennten Veranlagung.
Ich hoffe, hier kann mir ein Experte weiterhelfen – mein
Steuerberater wie auch mein Rechtsanwalt waren überfordert. So schwierig ist das ja wohl nicht Eure Einkünfte scheinen nicht utopisch zu sein, dann könnt ihr das i.d.R. bei Nicht-Selbständiger Tätigkeit auch über einen Lohnsteuerhilfeverein hinbekommen. Das ist günstiger, da ihr im Durchschnitt 180,00 EUR Mitgliedsgebühr zahlt.
Mein Mann und ich befinden uns seit kurzem im Trennungsjahr
und müssen demnächst unsere Steuererklärung für 2008 abgeben
(er Klasse 3, ich Klasse 5, da erhebliche
Verdienstunterschiede; bisher gemeinsame Veranlagung).
In den Jahren zuvor hat mein Mann immer eine Rückerstattung
bekommen. Für 2008 muss ich nun geringe Einkünfte versteuern
plus eine Spekulationssteuer in Höhe von ca. 5.000 Euro
entrichten.
Nun meine konkreten Fragen vor diesem Hintergrund:
Wie fahre ich in dieser Situation am besten bzw. wer hat – bei
den folgenden Beispielen – welche Vor- oder Nachteile?
1.) gemeinsame Veranlagung in den bisherigen Steuerklassen (da
müsste ich wg. 5 wohl relativ viel nachzahlen, oder? Du allein musst bei gemeinsamer Steuerschuld nichts nachzahlen. Ihr „haftet“ gemeinsam dafür
Wäre der :offizielle Steuerschuldner dann aber mein Mann – und könnte er:die Nachzahlung von mir zurückfordern?) Dieses Problem wird dann im Rahmen der Scheidung geregelt. Wenn ihr beide noch miteinander sprechen könnt, dann regelt das vorab, denn jeder Cent bringt dem Rechtsanwalt höhere BRAGO.
2.) wie oben, aber getrennte Veranlagung (hier hätte ich dann :wohl die gesamte Nachzahlung als alleiniger Steuerschuldner zu:übernehmen??) Getrennte Veranlagung heisst, dass du das alleine entrichten musst. Wenn nicht getrennte Veranlagung durch deinen Mann beantragt wird, dann mach das m.E. auf keinen Fall.
3.) Wechsel in Steuerklasse 1 für beide (ist das rückwirkend :überhaupt möglich?) Ein Wechsel der Steuerklassen ist Rückwirkend nicht möglich und im Laufenden Jahr nur bis November möglich
Falls ja: Was wäre dann – und für wen – besser: gemeinsame :oder getrennte Veranlagung? ./.
Mit herzlichem Dank im Voraus für kompetente Antworten und
freundlichen Grüßen,
K. Vossen