Liebe/-r Experte/-in,
bin dabei meine Einkommensteuererklärung auszufüllen.
Ich bin selbstständig mit angemeldetem Gewerbe und und nicht von der Umsatzsteuer befreit.
Ich weiß nicht was ich bei dem Formular EÜR in Zeile 8 bei den Betriebseinnahmen eintragen muß.
(davon aus Umsaätzen, die in § 19 Abs. 3 Nr. 1 und 2 UStG bezeichnet sind)
Meine Gesamteinnahmen sind jährlich ca. 18.000,- €, davon allerdings um die 15.000,- € von der Umsatzsteuer befreit, da ich in Maßnahmen nach §4, Nr. 21 a bb UStG von der Umsatzsteuer befreiten Körperschaften eingesetzt wurde.
Muß ich diese Summe in die Zeile 8 eintragen oder muß ich überhaupt die Anlage EÜR abgeben?
Hi Monika, wie Sie selbst schon sagen: Ihre Umsätze sind nach 4/21/a/bb UStG befreit und damit (wenn es der gesamte Betrag ist) auch in Zeile 8 einzutragen. Das hat grds. keine Auswirkung auf die ESt, da es ja nur eine Teilmenge (max. 100%) der gesamten steuerpflichtigen Umsätze ist.
Und die Anlage EÜR müssen Sie abgeben!
Grüße Fred
Dozentin? Davon betreue ich mehrere, schade daß Sie nicht richtig beraten worden sind, denn Sie bewegen sich noch unter der Kleinunternehmergrenze (die UST-befreiten Rg zählen nämlich nicht dazu).
In Zeile 8 kommt garnix. In Zeile 11 jedoch Ihre UST-freien Umsätze. Wenn Kleinunternehmer, dann die restl. Umsätze in Zeile 7, wenn nicht dann in Zeile 10. Der Rest wird in der UST-Erklärung mit Anlage UR erläutert.