Hallo
Ich habe da mal ne Frage
und zwar ich habe das erste halbe Jahr Harz4 bezogen und den rest des Jahres gearbeitet
Nun habe ich allerdings keine Werbungskosten also Bekleidung etc
auch mein Arbeitsweg ist unter 2 km
ich habe auch keine weitern Versicherungen außer mein Auto
zudem habe ich aber ein halbes Kind auf der Lohnsteuerkarte und zahle an die KFW Bank noch schulden ab
Jetzt bin ich der meinung das ich aufgrund des Harz4 viel Geld wiederbekommen müßte
weiß aber nicht wonach ich suchen muß
von beruf bin ich zimmermann
naja ich hoffe mal das ich eine Antwort bekomme
und Danke schonmal im voraus für die Mühe
mfg sönke
Hallo Sönke,
ich darf hier keine detaillierte, fallbezogene Antwort geben, weil das verboten ist. Die Steuerberater könnten mich anzeigen. Siehe auch die Bedingungen bei wer-weiss-was.
Allgemein kann ich aber folgendes sagen:
Wenn man nur einige Monate gearbeitet hat und sonst kein steuerpflichtiges Einkommen hat (zinsen usw.), dann hat man zuviel Lohnsteuer gezahlt.
Die zuviel gezahlte (nicht die ganze) Lohnsteuer kriegt man zurück, wenn man eine (vereinfachte) Einkommensteuererklärung abgibt.
Man braucht dazu folgende Formulare:
Vereinfachte Steuererklärung, Formularname = ESt1V
Für die Sozialversicherungsbeiträge Formular AnlVor
und bei Kindern Formular AnlKind
Diese muss man ausfüllen, das ist aber nicht schwer und das kannst Du auch. Evtl. kann ein schlauer Bekannter noch drüberschauen. Man kann aber auch mit den Unterlagen (also den drei Formularen, in die man schon die klaren Sachen wie Namen, Anschrift Arbeitslohn usw. eingetragen hat)und den Belegen zum Finanzamt gehen und dort um Hilfe bitten. Dazu sind die eigentlich gesetzlich verpflichtet, aber wie das tatsächlich aussieht, weiss ich nicht.
Als Unterlagen zu den Formularen braucht man die Lohnbescheinigung vom Arbeitgeber (die kriegt man am Jahresende, da steht dann drauf, wieviel man insgesamt verdient hat, wieviel Steuer und wieviel Sozialversicherung man gezahlt hat),die Autoversicherungsrechnung, die Haftpflichtversicherungsrechnung (wenn man eine hat) und ganz wichtig, man braucht die Harz IV-Unterlagen. Das Harz-IV-Geld muss nämlich bei der Steuer angegeben werden und zwar in zeile 25 des Formulars ESt1V
Der Bruttolohn wird in Zeile 24 eingetragen. In Zeile 23 wird je ein Kreuz bei AnlVor und AnlKind gemacht, damit das Finanzamt weiss, dass die Anlagen auch dabei sind.
Kranken-,Renten-, Arbeitslosenversicherung werden in AnlVor eingetragen, da kann man auch den Haftpflichtanteil der Autoversicherung und die Privathaftpflichtbeiträge eintragen. Auf der Bescheinigung vom Arbeitgeber steht genau die Zeile drauf, in die der Betrag einzutragen ist.
Die Formulare kriegst Du in Papierform beim Finanzamt oder Du kannst sie ausdrucken aus dem Internet unter www.formulare-bfinv.de oder am besten man füllt das ganze online aus; das kann man über www.elsteronline.de machen. Dafür muss man sich registrieren bei Elsteronline. Es kann sein, dass man dafür eine Steuernummer braucht. Vielleicht hast Du eine vor deinem Harz-IV Bezug gehabt. Aber das sind Fragen, die kann ich nicht genau beantworten.
Wie gesagt: mit einem netten Lächeln, den ausgefüllten Formularen und den Belegen zum Finanzamt gehen und fragen, ob alles so ok ausgefüllt ist oder ob etwas fehlt!
Hallo Sönke,
ich darf hier keine detaillierte, fallbezogene Antwort geben, weil das verboten ist. Die Steuerberater könnten mich anzeigen. Siehe auch die Bedingungen bei wer-weiss-was.
Allgemein kann ich aber folgendes sagen:
Wenn man nur einige Monate gearbeitet hat und sonst kein steuerpflichtiges Einkommen hat (zinsen usw.), dann hat man zuviel Lohnsteuer gezahlt.
Die zuviel gezahlte (nicht die ganze) Lohnsteuer kriegt man zurück, wenn man eine (vereinfachte) Einkommensteuererklärung abgibt.
Man braucht dazu folgende Formulare:
Vereinfachte Steuererklärung, Formularname = ESt1V
Für die Sozialversicherungsbeiträge Formular AnlVor
und bei Kindern Formular AnlKind
Diese muss man ausfüllen, das ist aber nicht schwer und das kannst Du auch. Evtl. kann ein schlauer Bekannter noch drüberschauen. Man kann aber auch mit den Unterlagen (also den drei Formularen, in die man schon die klaren Sachen wie Namen, Anschrift Arbeitslohn usw. eingetragen hat)und den Belegen zum Finanzamt gehen und dort um Hilfe bitten. Dazu sind die eigentlich gesetzlich verpflichtet, aber wie das tatsächlich aussieht, weiss ich nicht.
Als Unterlagen zu den Formularen braucht man die Lohnbescheinigung vom Arbeitgeber (die kriegt man am Jahresende, da steht dann drauf, wieviel man insgesamt verdient hat, wieviel Steuer und wieviel Sozialversicherung man gezahlt hat),die Autoversicherungsrechnung, die Haftpflichtversicherungsrechnung (wenn man eine hat) und ganz wichtig, man braucht die Harz IV-Unterlagen. Das Harz-IV-Geld muss nämlich bei der Steuer angegeben werden und zwar in zeile 25 des Formulars ESt1V
Der Bruttolohn wird in Zeile 24 eingetragen. In Zeile 23 wird je ein Kreuz bei AnlVor und AnlKind gemacht, damit das Finanzamt weiss, dass die Anlagen auch dabei sind.
Kranken-,Renten-, Arbeitslosenversicherung werden in AnlVor eingetragen, da kann man auch den Haftpflichtanteil der Autoversicherung und die Privathaftpflichtbeiträge eintragen. Auf der Bescheinigung vom Arbeitgeber steht genau die Zeile drauf, in die der Betrag einzutragen ist.
Die Formulare kriegst Du in Papierform beim Finanzamt oder Du kannst sie ausdrucken aus dem Internet unter www.formulare-bfinv.de oder am besten man füllt das ganze online aus; das kann man über www.elsteronline.de machen. Dafür muss man sich registrieren bei Elsteronline. Es kann sein, dass man dafür eine Steuernummer braucht. Vielleicht hast Du eine vor deinem Harz-IV Bezug gehabt. Aber das sind Fragen, die kann ich nicht genau beantworten.
Wie gesagt: mit einem netten Lächeln, den ausgefüllten Formularen und den Belegen zum Finanzamt gehen und fragen, ob alles so ok ausgefüllt ist oder ob etwas fehlt!
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Hallo Sönke,
mehr als Du an Lohnsteuer bezahlt hast, kannst Du nicht wieder bekommen. Harz4 geht nicht in Progession mit ein. Du mußt also nur das versteuern, was Du in der zweiten Jahreshälfte verdient hast. Gebe doch deine Daten bei Elster mal ein und Du wirst sehn was herauskommt. Gruß Brigitte