Ich mache meine Einkommensteuererklärung immer selber. Für die Jahre 2006 und 2007 habe ich aus Nichtwissenheit den Kauf von Computer und Zubehör nicht angesetzt.Eine nachträgliche Geltendmachung wurde mit der Begründung „die Erklärung ist rechtskräftig“ abgelehnt.
Kann ich die vorgenannten Kosten anteilig für die Erklärung 2008 noch geltent machen? Wenn ja, anteilmäßig oder prozentual?
Außerdem habe ich nachträglich die Erstattung Nebenkosten für Vermietung in der Anlage V geltend gemacht. Hier erfolgte auch eine Ablehnung wie vorstehend. Meine Begründung, ich habe es nicht besser gewusst, dieses geltend zu machen. Was kann ich tun, um eine nachträgliche Erstattung zu erreichen ?.
Hallo Gruenfink,
da hat sich das Finanzamt ja mal wieder schön raus geredet. Laut § 172 Abs.1 Satz 2 Abgabenordnung kann jeder Bescheid der ohne einen steuerlichen Berater erstellt wurde wieder aufgenommen, auch wenn die Einspruchsfritst abgelaufen ist, und neue Tatbestände nach getragen werden. Ein steuerlicher Berater wäre natürlich ein Steuerberater aber auch ein Lohnsteuerhilfeverein. Mit Angabe dieses Paragrafens sollte es kein Problem sein den PC und die Nebenkosten noch in die Jahre 2006 bis 2008 rein zu bekommen. Falls das Finanzamt dies nicht akzeptiert würde ich Ihnen emfehlen einen steuerlichen Berater auf zu suchen. Dies lohnt sich aber nur wenn neben dem Beitrag des Lohnsteuerhilfevereins bzw. der Gebühr des Steuerberaters auch noch was übrig bleibt von der zu erwartenden Erstattung.
Ich hoffe Ihnen geholfen zu haben.
Gruß
Catrain
Hallo Catrain,
vielen Dank für deine Antwort.
Ich habe geschaut und kann im § 172 Abs. 1 Satz 2 aber keinen Hinweis finden über nachträgliche Wiederaufnahme, bzw. Nachreichung von Erstattungsbelegen nach Ablauf der Einspruchsfrist. Habe meine Erklärung immer nur selber gemacht.
Hilfst du mir hier bitte weiter ?
Dank und Gruß Helmut
Hallo Helmut,
sorry habe mich vertippt. Es ist der § 173 AO.
Anbei ein Link:
http://www.jusline.de/index.php?cpid=f92f99b766343e0…
Schönen Sonntag noch
Gruß
Catrin