Einkommensteuer

Liebe/-r Experte/-in,

folgendes Problem,

ein Steuerpflichtiger setzt in seiner Einkommensteuer-Erklärung im Rahmen einer Weiterbildung Fahrtkosten an. Einmal die Hin- und Rückfahrten zur Bildungsstätte, dann auch noch Fahrten im Rahmen einer Lerngemeinschaft.

Das Finanzamt erkennt die gesamten Fahrtkosten in Höhe von fast 5000,- nicht an, weil für „die Aufwendungen für Fahrtkosten nicht nachgewiesen wurde, dass die Fahrten auch tatsächlich mit eigenem oder zur Nutzung überlassenen KFZ durchgeführt wurden“.

Hierzu muss ich erklären dass der Steuerpflichtige tatsächlich im Veranlagungszeitraum den PKW des Vaters genutzt hat, und dass tatsächlich kein Wagen auf IHN selbst angemeldet war. Die hohe Nutzung können wir witzigerweise auch nicht nachweisen, da auf dem TÜV Bericht, den der Sachbearbeiter angefordert hat, KEIN KM-Stand eingetragen ist … ??? Reparaturrechnungen aus diesem Zeitraum gibt es nicht.

Was kann ich jetzt noch machen? Sowohl ich, als auch der Steuerpflichtige selber haben dem Sachbearbeiter erklärt, dass es nun mal so war. Er hat ja die Fahrten Wohnung-Arbeit zum Arbeitgeber auch anerkannt, nur eben die Fahrtkosten der Fortbildung nicht. Soll der Steuerpflichtige sich dahin gebeamt haben oder was?

Ich bin wirklich wütend, und weiss nicht, wie ich jetzt vorgehen soll und ob ich überhaupt hier noch eine Chance habe.

Eigentlich ist das doch schon Verleumdung, denn die Angaben entsprechen den Tatsachen. Zumindest muss ich davon ausgehen, dass der Steuerpflichitge mir die Wahrheit gesagt hat. Ich habe sowas wirklich noch nicht erlebt …

Ich muss noch erwähnen, dass dies hier ein Fall war, der von der Finanzverwaltung stichprobenartig hervorgenommen wurde!

Für Tipps wäre ich wirklich dankbar!

NicTrue

Hallo, bei den Fahrtkosten zur Arbeit handelt es sich um eine Entfernungspauschale. Fahrten zur Ausbildung sind mit dem Pkw nachzuweisen. Ich würde erst einmal Einspruch einlegen, denn zu Fuss bist du ja nicht gegangen. Es gibt auch in der Position die Mehraufwendung für Verpflegung bei einer Abwesenheit von der Wohnung bei mehr als 8 Std. - 14 Std. von 6 Euro pro Tag.

Schau dir bitte einmal dieses Urteil an:
Können von den Eltern getragene Fahrtkosten das Kindeseinkommen mindern?

[29.06.2010] - Hat Ihr volljähriges Kind berufliche Fahrtkosten, z.B. die Reisekosten zu einem Seminar? Und haben Sie Ihr Kind mit Ihrem Pkw hingefahren und abgeholt?

Dann ist die Kindergeldkasse/das Finanzamt leider im Recht, wenn es die Fahrtkosten bei der Ermittlung der Einkünfte und Bezüge nicht einkommensmindernd als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben berücksichtigt (BFH, Urteil vom 12.11.2009, Az. VI R 59/07).

In dem Urteil geht es zwar um die Ermittlung des Kindeseinkommens im Rahmen des Ausbildungsfreibetrages. Im Rahmen des Kindergeldes/der Freibeträge für Kinder kann aber nichts anderes gelten. Deshalb ist das Verfahren auch auf Fahrtkosten im Rahmen besonderer Ausbildungskosten anzuwenden

Bei Google das Az eingeben und alles durchlesen.
Viel Glück

Hi,
wer einen Vorteil haben möchte, muss den Beweis dazu führen. Wenn das FA bereits einen Bescheid erlassen hat, sofort Einspruch! Ansonsten: Geh zum Steuerberater, der kann auf Augenhöhe mit dem FA diskutieren.

Gruß Fred

Wenn es einen Nutzungsvertrag mit dem Kfz Halter gibt, sollte die Anerkennung keine Schwierigkeit sein. Ausserdem lässt sich ja auch nachweisen, dass er die Fortbildung besucht hat.