Liebe/-r Experte/-in,
folgendes Problem,
ein Steuerpflichtiger setzt in seiner Einkommensteuer-Erklärung im Rahmen einer Weiterbildung Fahrtkosten an. Einmal die Hin- und Rückfahrten zur Bildungsstätte, dann auch noch Fahrten im Rahmen einer Lerngemeinschaft.
Das Finanzamt erkennt die gesamten Fahrtkosten in Höhe von fast 5000,- nicht an, weil für „die Aufwendungen für Fahrtkosten nicht nachgewiesen wurde, dass die Fahrten auch tatsächlich mit eigenem oder zur Nutzung überlassenen KFZ durchgeführt wurden“.
Hierzu muss ich erklären dass der Steuerpflichtige tatsächlich im Veranlagungszeitraum den PKW des Vaters genutzt hat, und dass tatsächlich kein Wagen auf IHN selbst angemeldet war. Die hohe Nutzung können wir witzigerweise auch nicht nachweisen, da auf dem TÜV Bericht, den der Sachbearbeiter angefordert hat, KEIN KM-Stand eingetragen ist … ??? Reparaturrechnungen aus diesem Zeitraum gibt es nicht.
Was kann ich jetzt noch machen? Sowohl ich, als auch der Steuerpflichtige selber haben dem Sachbearbeiter erklärt, dass es nun mal so war. Er hat ja die Fahrten Wohnung-Arbeit zum Arbeitgeber auch anerkannt, nur eben die Fahrtkosten der Fortbildung nicht. Soll der Steuerpflichtige sich dahin gebeamt haben oder was?
Ich bin wirklich wütend, und weiss nicht, wie ich jetzt vorgehen soll und ob ich überhaupt hier noch eine Chance habe.
Eigentlich ist das doch schon Verleumdung, denn die Angaben entsprechen den Tatsachen. Zumindest muss ich davon ausgehen, dass der Steuerpflichitge mir die Wahrheit gesagt hat. Ich habe sowas wirklich noch nicht erlebt …
Ich muss noch erwähnen, dass dies hier ein Fall war, der von der Finanzverwaltung stichprobenartig hervorgenommen wurde!
Für Tipps wäre ich wirklich dankbar!
NicTrue