Einkommensteuer

Liebe/-r Experte/-in,

ich arbeite neben meiner Vollzeitanstellung nebenberuflich als Aerobictrainer in mehreren Fitness Studios und verwende für die Steuererklärung eine einfache Einnahmen-/Ausgabenübersicht, was bisher wunderbar geklappt hat. Ich weiß, dass es für diese Einkünfte eine steuerfreien Höchstbetrag gibt. Nur leider weiß ich nicht genau, wie hoch dieser ist. In diesem Jahr lief’s ganz gut, deshalb taucht jetzt diese Frage auf.

Können Sie mir hierzu Auskunft geben?

Vielen Dank und freundliche Grüße

Sabine

Liebe Sabine,

ich vermute, dass Du den Übungsleiterfreibetrag gemäß § 3 Nr. 26 des Einkommensteuergesetzes meinst. Dieser beträgt seit 2007 jährlich 2.100 €, gilt aber nur für bestimmte nebenberufliche ehrenamtliche Tätigkeiten im gemeinnützigen, ehrenamtlichen oder kirchlichen Bereich. Näheres hierzu findest Du sicherlich im Internet. Ein steuerfreier Höchstbetrag für Deine Tätigkeiten ist mir leider nicht bekannt.

Hoffentlich konnte ich Dir ein bisschen helfen.

Alles Gute für Dich

Wilhelm

HALLO, der PAUSCHBETRAG für Übungsleiter beträgt in
2009 und 2010 immerhin 2.100 Euro. Für weitere Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Gruß

Helmut