Liebe/-r Experte/-in,
Hallo,
Person A, geb. Juni 1945, ist seit 1. Juli 2010 Rentner und bezieht ca. 218 EU-Rente und aus der Schweiz eine Rente aus AHV und Pensionskasse insgesamt ca. 3000 Schweizer Franken (Umrechnungskurs z. Zt. 1,27).
Person B ist noch zu 50% berufstätig und hat Steuerklasse IV. Ist es ratsam, in Steuerklasse III zu wechseln oder muss man dann mit einer Nachzahlung rechnen? Mit Steuerklasse III würde man bei einem Bruttoeinkommen von 1600 keine Steuern zahlen.
Im voraus besten Dank