Einkommensteuer

Liebe/-r Experte/-in,

Hallo,

Person A, geb. Juni 1945, ist seit 1. Juli 2010 Rentner und bezieht ca. 218 EU-Rente und aus der Schweiz eine Rente aus AHV und Pensionskasse insgesamt ca. 3000 Schweizer Franken (Umrechnungskurs z. Zt. 1,27).

Person B ist noch zu 50% berufstätig und hat Steuerklasse IV. Ist es ratsam, in Steuerklasse III zu wechseln oder muss man dann mit einer Nachzahlung rechnen? Mit Steuerklasse III würde man bei einem Bruttoeinkommen von 1600 keine Steuern zahlen.

Im voraus besten Dank

Hallo, im Zweifelfall immer bei StKL 4 bleiben.
Wenn Stkl. 3 ist ggf. immer mit Nachzahlen zu rechnen.
Gruss H

Hallo, mit den vorhandenen Daten kann man das von hier aus nicht beurteilen. Aus dem Bau heraus würde ich sagen nicht in die Kl. III wechseln.
Es gibt in den meisten Finanzämtern einen Info Stand. Hier kann man sich beraten lassen oder zum zuständigen Bearbeiter gehen.
Gruß
M.B.

Hallo,
Deine Fragen sind leider sehr pauschal und deshalb nicht punktgenau zu beantworten…
Natürlich muss mann mit III statt IV mit Nachzahlungen rechnen, kommt aber auf die sonst vorliegenden Einkünfte an.

Art. 18 und 19 des DBA Schweiz solltest Du Dir anschauen, wenn es um Renten aus diesem Land geht!

Grüße

Ich gehe davon aus, dass A und B verheiratet sind.
Die Rente aus der Schweizer Pensionskasse werden per Lohnsteuerkarte abgerechnet? Klasse IV?
Dann kann ein Wechsel von B in Klasse III durchaus zu einer Nachzahlung führen.

hier kann ich nur meine persönliche Meinung kund tun und keine Beratung geben. Dazu ist nicht genug sonstige Info da.
Es gibt zwei Möglichkeiten, die ich empfehle. Wenn Steuernachzahlung zu erwarten, dann den Betrag durch 12 teilen und monatlich auf ein Sparbuch geben. Das ergibt wenigstens ein paar Zinsen.
Oder die schlechtere Steuerklasse wählen und den Erstattungsbetrag danach anlegen.