Einkommensteuer

kann man eine einkommensteuer erklärung von 2006 nochmals anfechten,wenn in der erklärung viele rechnungen von handwerkern nicht angegeben wurden,sodas man die erklärung nochmals machen kann? aus nichtwissen wurden die handwerker rechnungen nicht angegeben und somit wurde dem finanzamt wieder mal viel geld gespart. danke für die antworten

Ich sehe schon, es ist gerade wiedermal die Zeit wo man die Einkommensteuererklärung macht :wink:

Ich gehe davon aus, dass für 2006 bereits eine Einkommensteuererklärung abgegeben worden ist und das Finanzamt einen entsprechenden Bescheid bekanntgegeben hat und dass die Rechtsbehelfsfrist des Bescheides von einem Monat bereits abgelaufen ist. Wenn ja, dann kann man nichts mehr machen, denn: Auf die Handwerkerrechnungen wird im Mantelbogen in Zeile 112 hingewiesen, somit kann sich der Steuerpflichtige in diesem Fall nicht darauf berufen, dass er damals nicht wusste dass er die Handwerkerrechnungen hätte absetzen können.