Einkommensteuer

Hallo,

ich habe erst in diesem Jahr den Grad der Behinderung meiner Frau in der Steuerklärung angeben. Bisher habe ich einfach nicht gewusst, dass das sich mindernt auswirken kann.

Ist es möglich, dies rückwirkend geltend zu machen? und wenn Jja für wieviele Jahre?

Gruß Wolfgang

Hallo ab den Zeitpunkt wo die Gültigkeit euintritt kann berichtigt werden.
Schreiben an Finanzamt:
Als Anlage erhalten Sie eine Kopie vom Schwerbehindertenausweis. Dieser ist Gültig ab …
Ich beantrage daher die Berichtigung meiner Bescheide ab…

Gruß

Hallo, mit viel Glück und etwas Goodwill des Finanzamtsbeamten könnte es klappen. Ich glaub aber
nicht. Die Frage war schon immer in der Steuer-
erklärung gestellt. Man muß halt lesen.
Anders ist ist es, wenn jemand Antrag auf Körper-
behinderung schon vor z.B. 2 Jahren gestellt hat
und jetzt erst bewilligt worden ist. In diesem
Fall kann man rückwirkend die Behinderung geltend
machen.
Eins fällt mir noch ein: Wenn die Bescheide 2009
und 2008 für vorläufig erklärt worden sind, dann
bestehen bessere Aussichten, jetzt noch für diese
Jahre Anträge durchzubringen Gruß

Hallo,

ja im Prinzip seit Anerkennung der Behinderung. Wenn die Bescheide schon rechtskräftig sind, müssen Sie eine nachträgliche Anderung beantragen, aber dem FA gleichzeitig klarmachen, dass diese Tatsache nicht auf ein grobes Verschulden Ihrerseits zurückzuführen ist ( ´z. b. Sie sind Laie im Einkommensteuerrecht, und Ihnen die Möglichkeit des Ansatzes eines Freibetrages nicht bekannt war.

Gruß

Dieter

ich habe erst in diesem Jahr den Grad der Behinderung meiner
Frau in der Steuerklärung angeben. Bisher habe ich einfach
nicht gewusst, dass das sich mindernt auswirken kann.

Ist es möglich, dies rückwirkend geltend zu machen? und wenn
Jja für wieviele Jahre?

Gruß Wolfgang

Moin Wolfgang,

nach Erlass des ESt-Bescheides hast Du vier Wochen Zeit für einen Einspruch.

Die Fristen der letzten Bescheide sind vermutlich abgelaufen?

Hier bleibt nur noch ein Antrag auf Änderung im „Kulanzweg“, d. h. ich würde dem FA die Situation schildern und hoffen, dass das FA die Bescheide von sich aus ändert. Ein Rechtsanspruch besteht m. E. aber nicht.

MfG
urknall75

Hallo Wolfgang,

für alle Jahre die noch nicht Bestandskräftig sind, kannst Du eine Änderung beantragen. Schaue nach, ob der Bescheid unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ergangen ist.

Ansonsten versuche für die letzten vier Jahre eine Änderung nach der AO zu erlagen, aufgrund offenbarer Unrichtigkeit. Vielleicht klappt es ja.

Viel Glück

Hallo noch mal eine Antwort zur Frage.

Wenn der Steuerbescheid für 2010 oder 2009 oder 2008
oder 2007 schon rechtskrfütig ist. also nach der Zusendung des Bescheides sind mehr als 1 Monate verstrichen, kannst du nichts mehr geltend machen.

Die Behindertenpauschale gilt erstmals für das Kalenderjahr, wo die Gültigkeit beginnt und das fürs
ganze Jahr.

Wenn du z.B . für 2010 deine Steuererklärung abgeben hast und noch keine Bescheid vorliegt oder noch nicht mehr als 1 Monat alt ist (wäre dann rechtskräftig( kannst du bei Vorlage des Bescheides noch im Widedrspruch die Behindertenpauschale geltend machen.

Wenn noch Frfagen bestehen , stehe ich gerne zur Verfügung.
Gruss Helmut

HALLO, WENN DU NÄOCH KEINE BESCHEIÄD FÜR 2010 VORLIEGEN HAST ODER ER IST NOCH NICHT ÄLTER ALS 1 MONAT KANN DU, SOFERN DIE BEHINDERUÄNG AB 2010 GILT;

DAS NACH VORLAGE DES EST-BESCHEIDES ALS WIDERSPRUCH ZUM
BESCHEID GELTEND MACHEN.

WENN NÄOCH FRAGEN BESTEHEN, ICH STEHE HIERFÜR KGERNE ÄZUR VERFÜGUNG:

GRUSS HELMÄUT

HALLO, HAST DU SCHON DEN BESCHEID FÜR DIE JAHRE 2007-2010 VORLIEGEN??
BITTE EINE ANTWORT. GEBE DANN WEITER INFORMATION.
GRUSS HELMUT

Hallo Wolfgang,
so leid es mir tut, ich fürchte: nein! Eine rückwirkende Geltendmachung käme allenfalls dann in Betracht, wenn die Behinderung erst im Jahre 2010 vom zuständigen Versorgung mit Rückwirkung zum Beispiel ab 2006 festgestellt worden wäre. Selbst in diesem `Fall könntest Du die Behinderung erst ab 2007 geltend machen,
weil die Festsetzungsfrist vier Jahre beträgt.Ich würde es an Deiner Stelle trotzdem versuchen, kann Dir aber leider keinerlei Hoffnungen machen. Mehr als ablehnen kann das Finanzamt aber sowieso nicht.

Alles Gute für Dich und Deine Lieben
Wilhelm

hallo,

wenn auf ihrem steuerbescheid steht: unter vorbehalt der nachprüfung haben sie eine chance, sie könnten auch einen antrag auf widereinsetzung in den vorherigen stand beantragen. helfen wird ihnen voraussichtlich beides nicht.

viele grüße
maria.

Ist es möglich, dies rückwirkend geltend zu machen? und wenn
Jja für wieviele Jahre?

Gruß Wolfgang

Guten Abend,
ich danke allen die mir geantwortet haben.
Nachdem ich alle Antworten gelesen habe, werde ich nichts unternehmen, nur in Zukunft darauf achten.
Gruß Wolfgang

wenn auf ihrem steuerbescheid steht: unter vorbehalt der
nachprüfung haben sie eine chance, sie könnten auch einen
antrag auf widereinsetzung in den vorherigen stand beantragen.
helfen wird ihnen voraussichtlich beides nicht.

Hallo,

aus dem Stehgreif kann ich die Frage leider nicht 100%ig sicher beantworten und für mehr fehlt mir gerade die Zeit.
Falls dich darüber hinaus ebenfalls nur unbefriedigende Antworten erreicht haben sollten, könnte ich mich nächste Woche darum kümmern.
Für den Fall einfach nochmal melden.

Viele Grüße

Hallo Wolfgang,
im Prinzip sind die Steuerbescheide in der Regel nach
4 Wochen ohne Einspruch geschlossen. Ich würde in einem
formlosen Schreiben auf Wiedereröffnung der Steuerbe-
scheide plädieren. Es muß natürlich auch der Grund an-
gegeben werden. Dies liegt im ermessen des Finanzamtes,
ob sie die Steuerbescheide noch einmal öffnen. Dies
wäre dann rückwirkend bis 2006 möglich.
Grüße tilgba

Hallo Wolfgang,
ich würde sagen, die Chancen stehen sehr schlecht, es sei denn, die ESt-Bescheide sind noch nicht rechtskräftig, d.h. jünger als 1 Monat oder sie ergingen „unter dem Vorbehalt der Nachprüfung“.
Oder, die Körperbehinderung wurde erst nach Bescheiderteilung bekannt und rückwirkend gewährt (z.B ESt-Bescheid 200x vom 10.01., Bescheid des Versorgungsamtes vom April mit Beginndatum in 200x). Dann handelt es sich um eine neue Tatsache und der Bescheid kann geändert werden.
Das Thema Körperbehinderung wird explizit in der Est-Erklärung abgefragt. Angaben wären hier also zu machen, auch wenn davon ausgegangen wird, dass es keine steuerliche Auswirkung hat.

Grüße
hjs

Danke an alle für die Infos.

wie ich schon schrieb, lasse ich es. Die letzte Antwort hat mich da noch mal bestärkt.

ich würde sagen, die Chancen stehen sehr schlecht, es sei
denn, die ESt-Bescheide sind noch nicht rechtskräftig, d.h.
jünger als 1 Monat oder sie ergingen „unter dem Vorbehalt der
Nachprüfung“.

HALLO, WENN ES FÜR 207 2008 2009 2010 NOCH KEINEN BESCHEID GIBT UND DU NICHT ZUR EST-VERANLAGT BIST,

KANN DU DAS FÜR DAS JAHR AB DEM DER AÄUSWÄEIS GÜLTIG ISt beantragen: weitere# inFOS gerne:

gruss helmut

Rückwirkend können Steuerbescheide nur geändert werden, wenn sie nicht rechtskräftig sind.

Gruß Hendrik

Hallo Wolfgang,
das kommt darauf an, ob dein Bescheid nach § 164 AO (also nicht endgültig ergangen ist). In der Regel sitzen aber freundliche Mitarbeiter im Finanzamt, so dass du am besten schreibst, dass dir ein Irrtum unterlaufen ist und du deshalb erst die Behinderung nachreichst. (Nicht-Wissen auf keinen Fall angeben sondern Irrtum). Die Beamten und Anestellten aus dem Service Center sind oft überlastet, so dass ich wirklich schreiben würde.
Einen Versuch ist es wert, denn zu verlieren gibt es nichts.

Evelyn