Hallo noch mal eine Antwort zur Frage.
Wenn der Steuerbescheid für 2010 oder 2009 oder 2008
oder 2007 schon rechtskrfütig ist. also nach der Zusendung des Bescheides sind mehr als 1 Monate verstrichen, kannst du nichts mehr geltend machen.
Die Behindertenpauschale gilt erstmals für das Kalenderjahr, wo die Gültigkeit beginnt und das fürs
ganze Jahr.
Wenn du z.B . für 2010 deine Steuererklärung abgeben hast und noch keine Bescheid vorliegt oder noch nicht mehr als 1 Monat alt ist (wäre dann rechtskräftig( kannst du bei Vorlage des Bescheides noch im Widedrspruch die Behindertenpauschale geltend machen.
Wenn noch Frfagen bestehen , stehe ich gerne zur Verfügung.
Gruss Helmut