Einkommensteuer

Hallo. mal eine Frage im Welchem Fall kann man den Freibetrag für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung bei der Einkommensteuererklärung eintragen? z. B. Alleinerziehend mit 2 Kinder, einer 14, einer 26, die einer geht zur Schule der Andere macht Ausbildung, für beide bekommt man Kindergeld,
Vielen Dank für die Antworten

In beiden Fällen kann der Freibetrag beantragt werden.

und das muss mann nicht nachweisen, den Entlastungsbetrag kann ich auch beantragen. ach so der Junge der Ausbildung macht der wohnt getrennt von der Mutter, da kann ich doch den Freibetrag zur Abgeltung eines Sonderbedarfs bei der berufsausbildung ankreuzen.?

In beiden Fällen kann der Freibetrag beantragt werden.

Hallo,

der Erziehungsfreibetrag wird für jedes Kind unabhängig vom Kindesalter gewährt, für das Sie Anspruch auf den Kinderfreibetrag haben, und unabhängig davon, ob Ihnen tatsächlich Aufwendungen für die Betreuung, Erziehung oder Ausbildung des Kindes entstanden sind.

Zusätzlich gibt es für volljährige Kinder, die auswärts untergebracht sind, noch den Ausbildungsfreibetrag. Den Ausbildungsfreibetrag erhalten Sie nur auf Antrag. Diesen Antrag stellen Sie in der Anlage Kind, Seite 2, im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung.

Ich hoffe, das hilft etwas,
viele Grüße
hjs

Sorry, da kann ich nicht helfen (:

Hallo,
in diesem Fall der Frage kann für beide Kinder der Ausbildungsfreibetrag beantragt werden. Wurden für beide
Kinder Beträge bezahlt, z.B. Auswärtige Wohnung usw.
können die tatsächlichen Kosten von den Eltern abgesetzt
werden. Dies gilt selbstverständlich auch für Alleiner-
ziehende.

Gruß tilgba

Für Kinder, die sich noch in Ausbildung befinden, gibt es den Kinderfreibetrag i.H.v. 2.184 Euro und den Freibetrag von 1.320 Euro für Ausbildung und Erziehung. Diese werden mit dem Kindergeld verrechnet.
Für Kinder bis zum 14. Lebensjahr können 2/3 der Betreuungskosten abgezogen werden, max. 4.000 Euro, wenn der Alleinerziehende erwerbstätig ist oder bei Verheirateten beide erwerbstätig sind.
Das trifft aber bei Ihnen nicht zu, da die Kinder zu alt sind.

Hallo, durch das korrekte ausfüllen der Anlage „K“ werden diese Freibeträge automatisch berücksichtigt.
Achtung, wenn Sie alleineerziehnd sein sollten und kein Erwachsener der nicht Kindergeldberechtigt ist, in Ihrem Haushalt lebt, steht Ihnen auch hier ein Freibetrag für Alleinerziehnde zu.
Gruß´
Dieter

Hallo,

bin zu Zeit im Urlaub. Sollten Sie keine Antwort von anderen Nutzern erhalten. Melden Sie sich bitte in drei Wochen nochmal.

2 Kinder, einer 14, einer 26, die einer geht zur Schule der
Andere macht Ausbildung, für beide bekommt man Kindergeld,

  1. für jedes Kind bis zum 14. Lebensjahr zwei Drittel aller Kosten bis maximal 4.000 Euro.

Hallo,

Es steht ihnen jährlich ein Kinderfreibetrag von
3864.-€ für jedes Kind zur Verfügung + einen Freibetrag für Betreuung-Erziehungs-Ausbildungsbedarf von 2160.-€ pro Kind.
Sollte das Geld trotzdem knapp sein gibt es für Alleinerziehende noch den sogenannten Entlastungsbetrag von 1308.-€ pro Kind.

In welcher Rubrik Sie das bei der Steuer eintragen müssen,weiss ich leider nicht,da wir unsere Steuer von einem Steuerberater machen lassen.

Ich hatte mir 2010 zufällig beim Arbeitsamt das schlaue Buch STEUERTIPPS für Arbeitnehmer kostenlos mitgenommen.
Falls Sie Interesse daran haben,denke ich das es in jedem Arbeitsamt aufliegt oder unter www.stmf.bayern.de gibt.

Gruß
monika61

HALLO, LEIDER IST DER W-W-W-USER ZUR ZEIT IN URLAUB.
MFG

Hallo,
wenn man für beide Kinder einen Kinderfeibetrag erhält, dann gilt man weiterhin als Alleinerziehend und hat Anspruch auf den „Entlastungsbetrag für Alleinerziehende“ (§24b EStG).
Gruß