Liebe/-r Experte/-in,
Hallo,
ich fühle mich vom Finanzamt ausgenommen, ob ich damit richtig liege weiß ich nicht. Bei der Umstellung auf die digitale Seuerkarte habe ich meinen erwachsenen Sohn als Mitbewohner angegeben da er in unserem Haus noch ein kleines Zimmerchen bewohnt und noch hier gemeldet ist.Er pendelt immer zwischen der Wohnung seiner Freundin und hier hin und her, weil sein Arbeitgeber in diesem Bereich liegt. Ich bin Alleinerziehend da verwitwet Steuerklasse 1 und beziehe ein Gehalt als Teilzeitkraft in einer sozialen Einrichtung.Zudem bekomme ich eine Witwenrente die nachträglich besteuert wird. Der Bescheid vom Finanzamtes hat mich mal wieder sehr betroffen gemacht, da ich nachzahlen muss und gleichzeitig noch meine Vorrauszahlungen wesentlich höher angesetzt worden sind. Mein Steuerberater sagt, dass er die Forderungen des Finanzamtes auch nicht in Ordnung findet, die Berechnung aber korrekt sei. Von Ihnen möchte ich wissen, ob vielleicht doch noch Regelungen bestehen, die meine finanzielle Situation etwas entspannen könnte.
Mit freundlichen Grüßen
Chr.B.
Liebe Christine,
falls Sie für Ihren Sohn kein Kindergeld bekommen, gibt es auch keine steuerliche Erleichterung. Wenn er sich noch in Ausbildung befände oder schwerbehindert wäre, sähe das anders aus.
Und Renten sind nunmal steuerpflichtig. Wer noch zusätzlich arbeitet, den trifft es natürlich doppelt hart, da 1. von der Rente keine Steuer einbehalten wird und 2. durch das vorhandene Arbeitseinkommen für jeden weitere Euro Rente Steuer anfällt. Auch die Vorauszahlungen sind in Ordnung. Wenn sich das Einkommen nicht gravierend verändert, sollte damit im nächsten Jahr keine große Nachzahlung mehr anfallen.
Hallo Christine,
ich fürchte da kann man (und Frau leider auch) nichts machen.
Hat Dein Sohn in 2011 noch studiert oder hast Du gar noch Kindergeld für ihn bekommen? Dann werdert ihr ihn ja als Kind oder bei den außergewöhnlichen Belastungen geltend gemacht haben.
Hast Du für 2011 bereits Vorauszahlungen geleistet? Ist bei Rentenbezug ja heutzutage eigentlich die Regel. Wenn Du willst schaue ich mir den Bescheid gern noch mal an.
Gib dann einfach bescheid und ich schicke dir meine Mail Anschrift. Dein Berater wir dich aber bestimmt schon gut beraten haben.
Leider geht es dir nicht alleine so. Sorry!
Gruß Brigitte
HALLO, grundsätzlich kann ich natürlich nur etwas
aussagen, wenn ich konkretere Zahlen habe.
Zum anderen aber: Wenn der STEUERBERATER sagt,
dass was nicht in Ordnung ist. Das heisst ,es ist
nach den Steuergesetzen falsch. Dann muß er,
wer denn überhaupt sonst- Widerspruch einlegen
und die Begründung dafür mit angeben.
Die Aussage " er findet es nicht in Ordnung" und
sagt aber, „rechnerisch ist es korrekt“ frage ich mich
natürlich, was ist denn das für ein Steuerberater.
Nochmal; Wenn der Bescheid des FA korrekt ist,
sowohl in der Sache(Steuergesetz) als auch rechnerisch,
dann gibt es keinen Grund zum Widerspruch. Dann ist es
leider so.
Aber nochmal: konkret hierzu etwas auszusagen,
kann ich nur bei konktreten Zahlen und Angabe von
den Sachverhalten.
Gruß
Helmut