Liebe/-r Experte/-in,
es ist wieder an der Zeit meine Steuererklärung für 2012 abzugeben. An sich ist dies kein Problem da ich nichts weiter ansetzen kann. Hier trotzdem ein paar Fragen mit der Bitte um Hilfe.
Ich lebe mit meiner Feundin und unserem gemeinsamen Sohn in einer Wohnung. Wir sind beide ledig, berufstätig und haben das gemeinsame Sorgerecht. Gelten also als eheähnliche Gemeinschaft und bilden eine Haushaltsgemeinschaft im steuerlichen Sinne. Meine Freundin (sonst normale Angestellte) befand sich bis 17.02.2012 im Mutterschutz und hat ab da bis 17.12.2012 Elterngeld bezogen (keine weitern Einkünfte). Betreuungskosten für unseren Sohn (Kita o. Tagesmutter usw) sind in 2012 nicht angefallen. Der Kinderfreibetrag ist auf Beide geteilt. Gemeldet sind wir alle 3 in der Wohnung, der Mietvertrag und Zahlungen dafür laufen über mich. Nun Die Frage. Da meine Freundin 2012 keine Einkünfte bis auf Elterngeld hatte liefen sämtliche Kosten über mich. Kindergeld wird auf Ihr Konto gezahlt. Kann ich diese Aufwendungen irgendwie geltend machen? Ich bin Ihr und unserem Sohn ja nicht Unterhaltspflichtig. Zählt das alles „nur“ unter Naturalunterhalt, welcher sich in der Steuererstattung überhaupt nicht bemerkbar macht?
Danke für Ihre Hilfe
MfG Frank Anders
Hallo Frank,
ich würde sagen, Unterstützung für die Lebensgefährtin wäre möglich. Bin mir aber nicht so ganz sicher, deshalb zu dem Thema einen Spezialisten fragen.
Gruß
hjs
HALLO, nach der Schilderung kann ich nicht erkennen,
dass über das gezahlte Kindergeld weitere Vorteile
in steuerlicher Hinsicht entstehen. Genauso auch keine
Nachteile.
Gruss Helmut