hallo
folgender sachverhalt
ein paar heiratet im veranlagungszeitraum
es wird eine gemeinsam veranlagte ekst erklärung abgegeben
mit dem ergebnis das eine rückzahlung erfolgen würde
er hat noch zahlungen an das finanzamt zu leisten die aus einem früheren gewerbe noch offen sind (vor der heirat)
kann das finanzamt den gesamten betrag einbehalten wenn dieser für die deckung seiner steuerschuld benötigt wird