Einkommensteuer

hallo

folgender sachverhalt

ein paar heiratet im veranlagungszeitraum

es wird eine gemeinsam veranlagte ekst erklärung abgegeben
mit dem ergebnis das eine rückzahlung erfolgen würde

er hat noch zahlungen an das finanzamt zu leisten die aus einem früheren gewerbe noch offen sind (vor der heirat)

kann das finanzamt den gesamten betrag einbehalten wenn dieser für die deckung seiner steuerschuld benötigt wird

Das Finanzamt wird zunächst das Geld einbehalten. Das ist jedoch nicht ganz korrekt. Man muss einen Aufteilungsantrag stellen, so wird der dem Ehegatten (der mit den Rückständen nichts zu tun hat) zustehende Erstattungsanspruch anteilig berechnet.