Einkommensteuer

hallo,

frau a ist freie handelsvertreterin für einen verlag und demnach selbstständig… sie möchte auf grund einer schwangerschaft im juli 08 ihre selbstständigkeit vorerst erstmal aufgeben, da sie für ein jahr in elternzeit geht und die anfallenden kosten nicht mehr tragen könnte…frau a ist seit august 07 selbstständig und ist vorsteuerabzugsberechtigt und zahlt jeden monat die umsatzsteuer ans finanzamt…

nun muss frau a ja auch einkommensteuer zahlen ( außer der miete fürs büro die sie monatlich der umsatzsteuer abzieht, wollte frau a ihre anderen betriebsausgaben bei der einkommensteuer geltend machen)
frau a verdiente im august 07 rund 650€ im sept. rund 1000€ im oktober rund 1700€ im november rund 1100€ und dezember auch rund 1100€ alles einschließlich steuer…mit wieviel einkommensteuer müsste frau a denn ungefähr rechnen und wie berechnet sich diese? wie hoch sind die prozentsätze usw…?

vielen vielen dank schonmal für die antworten

Servus,

Gut, dass Elternpause ist. Es ist sicherlich sinnvoll, eine kleine Verschnaufpause zu machen und sich ein paar Dinge durch den Kopf gehen zu lassen, damit das mit der selbständigen Tätigkeit später, nach der Pause, klappt.

frau a verdiente im august 07 rund 650€ im sept. rund 1000€ im
oktober rund 1700€ im november rund 1100€ und dezember auch
rund 1100€ alles einschließlich steuer

Das, was ein selbständiger Unternehmer verdient, ist sein Gewinn. Im Fall des Überschussrechners ist Gewinn = Betriebseinnahmen minus Betriebsausgaben.

Ich gehe davon aus, dass es sich bei den genannten Zahlen um die Bruttoeinnahmen handelt.

Bevor wir aber zur ESt kommen, wird eine bedeutende Korrektur der Umsatzsteuerwerte anstehen: Wenn von der eingenommenen USt die Büromiete abgezogen worden ist, ergibt sich ungefähr folgendes Bild:

Einnahmen brutto = 5.550 €
>> Umsatz 4.663,87 €, eingenommene USt 886,13 €

Büromiete soll sein 150 € pro Monat. Angemeldete USt damit 886,13 € ./. (200 * 5)€ = 136,13 €.

Nun ist aber die Büromiete keine abziehbare Vorsteuer.

Bei insgesamt etwa 1.000 € Ausgaben für Telefon, Büromaterial etc. seien abziehbare Vorsteuerbeträge etwa 120 €. Tatsächliche USt-Zahllast ist also 886,13 € ./. 120 € = 766,13 €. Die Differenz zu den abgegebenen Voranmeldungen ist 630 €. Dieser Betrag ist erstmal mit USt-Erklärung für das Kalenderjahr fällig.

Nun zur ESt:

Andere Einkünfte, Entgeltersatzleistungen (ALG?) etc. sind nicht bekannt. Wenn wir jetzt von den gegebenen Zahlen ausgehen, ist der Überschuss:

Einnahmen 5.550 €
Ausgaben 1.000 €
Bezahlte USt nicht bekannt, vermutlich ca. 100 €.

Überschuss gem. § 4 Abs 3 EStG 4.450 €

Sonderausgaben seien (vereinfachend) Null

Einkommensteuer - falls keine Zusammenveranlagung von Eheleuten vorliegt - in diesem Fall gleich Null.

Für alle näheren Angaben müsste man den Sachverhalt vollständig kennen.

Schöne Grüße

MM

Frau A bekommt monatlich Ihre Provisonsabrechnung und diese dann aufs konto gutgeschrieben…von der überwiesenen summe (einschl. Ust.) macht frau a jeden monat ihre umsatzsteuervoranmeldung und überweist die ust. die sie ja auf der provisionsabrechnung „gutgeschrieben“ bekommt, ans finanzamt. frau a zahlt jeden monat rund 150€ miete fürs büro in denen ungefähr 23€ enthalten sind. diese 23€ zieht sie bei der umsatzsteuervoranmeldung jeden monat gleich der steuer ab…alle anderen betrieblichen ausgaben wollte frau a erst bei der einkommenerklärung machen…

***frau a war von januar 07 bis ende juni 07 noch in ausbildung bekam im juli dann einen mnonat arbeitslosengeld und war ab august 07 dann selbstständig***