Hallo
nehmen wir an jemand verdient jährlich 20000€ brutto aus nicht selbständiger tätigkeit und zusätzlich erwirtschaftet er einen gewinn
aus einem Gewerbe (ebay usw)von 15000€.mit welchen einkommensteuernachzahlungen muss er rechnen?
wie Nachzahlung zur ESt berechnen
Hi !
Nach Abzug von Werbungskosten und Sonderausgaben dürfte etwa ein zu versteuerndes Einkommen von € 30.000,00 verbleiben.
Hierauf fallen an
ESt 5.807,00
SolZ 319,00
KiSt 470,00 (wenn Mitglied)
aus dem Lohn wurde bereits einbehalten:
ESt 2.026,00
SolZ 111,00
KiSt 162,00
Die Nachzahlung dürfte daher irgendwo im Bereich von € 4.000,00 liegen.
BARUL76
Nach Abzug von Werbungskosten und Sonderausgaben dürfte etwa
ein zu versteuerndes Einkommen von € 30.000,00 verbleiben.
Welche Werbungskosten? Bei Einkünften aus § 15 EStG und § 18 EStG gibt es keine Werbungskosten nach § 9 EStG sondern lediglich Betriebsausgaben. Somit gibt es auch keinen Werbungskosten Pauschbetrag.
Die Ausgaben sind im Rahmen einer Einnahme-Überschuss-Rechnung (§ 4 Abs. 3 EStG)geltend zu machen (sofern keine Buchführungspflicht besteht)
Eine genaue Aussage zu der Nachzahlung ist somit nicht möglich!!
Welche Werbungskosten? Bei Einkünften aus § 15 EStG und § 18
EStG gibt es keine Werbungskosten nach § 9 EStG sondern
lediglich Betriebsausgaben. Somit gibt es auch keinen
Werbungskosten Pauschbetrag.
Es wurde auch nach einer nichtselbständigen Tätigkeit gefragt, und da sind ja wohl Werbungskosten möglich, nicht? Z. B. der Pauschbetrag von 920 Euro?
Sry…das nicht hab ich übersehen…sofern ich mich erinnere, wurde WK-Pausch jedoch herabgesetzt…
Und selbst mit dem alten WK-Pausch plus die Pauschale für Sonderausgaben Vorsorgeaufwendungen komme ich nicht auf die vorgenannten Zahlen
grobe Richtung vs. exakter Betrag
Hi !
Ich hatte die Ausgangsfrage so verstanden, dass erstmal eine grobe Schätzung genügt, dass es also nicht auf 100 oder 200 Euro ankäme.
Bei dieser Schätzung mußten dann eben Vereinfachungen gemacht werden. Da aber auch der Weg verdeutlicht wurde, wie nun im Einzelnen gerechnet wurde, kann anschließend jeder unter Zuhilfenahme von http://www.abgabenrechner.de und der eigenen Vorauszahlungen laut Lohnsteuerjahresbescheinigung eine tatsächliche Nachzahlung berechnen.
BARUL76
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