Einkommensteuer

Die Einkommensteuererklärung wird immer selber gemacht, als Laie. Für die Jahre 2006 und 2007 wurde aus Nichtwissenheit der Kauf von Computer und Zubehör nicht anteilmäßig angesetzt. Eine nachträgliche Geltendmachung wurde mit der Begründung „die Erklärung ist rechtskräftig“ abgelehnt. Ein zweiter Antrag mit Verweis auf § 173, Abs. 1, Satz 2 wurde ebensfalls wie oben abgelehnt.
Was kann man tun, um eine nachträgliche Erstattung zu erreichen ?.

Das hat das Finanzamt doch schon beantwortet.

Nix.

(Endlich mal eine kürzere Antwort als Petz geschafft!)
:wink: