Einkommensteuer 2008: Kapitalertragsteuer

Hallo,

auf meinem Einkommensteuer-Bescheid für 2008 gibt es unter der Zeile „Festgesetzt werden“ die Zeilen „ab Kapitalertragsteuer“ und dann „Zinsabschlag“. Wie werden diese Werte ermittelt? Ich kann sie nämlich nicht so ganz nachvollziehen…

Vielen Dank für jede Hilfe!

Anna

KAPITALERTRAGSSTEUER

HALLO, 2008 …lang, lang ist es her !
Im Jahr 2008 gab es noch nicht die Kapitalabschlagssteuer.

Hier wurden alle Zinserträge und ggf. Dividende (nach dem Halbeinkünfteverfahren) nach Abzug des beantragten
Freibetrages entsprechend des persönlichen Steuersatzes
versteuert.

Für Alleinstehende betrag der Freibetrag 801 Euro.

Wenn nun z.B. 1801 Euro Zinserträge angefallen sind,
und auch der Freistellungsauftrag erstellt wurde, so
unterliegen 1000 Euro der Einkommensteuer.

Beispiel:

Das steuerpflichtige Jahresbrutto aus einer nichtselbständigen Arbeit (Arbeiter oder Angestellter)
betrug 25000 Euro. Hiervon konnten z.B. für Werbungskosten, Sonderausgaben, Vorsorgeaufwendungen und evtl. Außergewöhnliche Belastungen 5000 Euro
abgesetzt werden, so unterliegen noch 20000 Euro der
Einkommensteuer.

Wenn z.B. auf diese 20000 Euro = zu versteuerndes Einkommen vor der Berücksichtigung der Kapitaerträge eine ESTEUER von 8000 Euro anfällt, so kämen auf die
20000 Euro noch 1000 Euro aus den zu versteuernden
Kapitalerträgen hinzu, so daß dann21000 Euro der
Einkommensteuer unterliegen würden, Dadurch würde dann
sich eine höhere Einkommensteuer als 8000 Euro, ergeben.

Falls du mit dieser Auskunft nicht ganz klar kommst,
melde dich ruhig wieder. Ich gebe dir gerne weitere
Auskunft.

Liebe Grüsse
Helmut

Hallo Helmut,

vielen Dank für die schnelle und ausführliche Antwort!

Im Prinzip ist mir das mit der Kapitalertragsteuer schon klar. Ich würde halt gerne wissen, wie genau diese beiden Werte (Kapitalertragsteuer und Zinsabschlag) auf dem Bescheid ermittelt werden.

Ich habe a) eigene Kapitalerträge (mit Freistellungsauftrag und unterhalb des Freibetrags und b) weitere Kapitalerträge aus einer Mitunternehmerschaft (ohne Freistellungsauftrag und insgesamt oberhalb des Freibetrags).

Im Bescheid fließen diese Kapitalerträge ./. Freibetrag in die Berechnung der Steuer ein - soweit ok.

Wurde die Kapitalertragsteuer schon von irgendjemandem gezahlt und wird deshalb auf dem Bescheid abgezogen?

Und was genau ist der Zinsabschlag?

(Ich habe von dem Unternehmen eine Aufstellung der Kapitalerträge, da stehen auch zwei Einträge zu „Kapitalertragsteuer“ und „Zinsabschlag“, die passen aber nicht zu den Beträgen auf dem Bescheid :smile:

Anna

Hallo Anna,

die KapESt und der Zinsabschlag resultieren aus Kapitaleinkünften, für die kein Freistellungsauftrag vorlag. Entsprechende Bescheinigungen werden von dem Anlageinstitut (z.B. Bank, Hausverwaltung) ausgestellt. Diese Beträge wurden bereits an das FA abgeführt, deshalb steht im Steuerbescheid „ab“.
Gibt es hierbei Abweichungen zu den erklärten Beträgen würde ich mal beim FA nachfragen, wie die auf diese Beträge kommen.

Viele Grüße
hjs

Hallo hjs,

vielen Dank für die Antwort! Habe jetzt eigentlich nur noch eine Frage: Worin genau unterscheiden sich „Kapitalertragsteuer“ und „Zinsabschlag“?

Ich dachte bisher: „Kapitalertragsteuer“ = Betrag, den man tatsächlich zahlen muss, „Zinsabschlag“ = Betrag, den das Anlageinstitut abführt, ohne die Einkommensverhältnisse zu berücksichtigen.

Stimmt das?

Und wäre dann der Zinsabschlag, den „mein“ Unternehmen gezahlt hat, auf dem ESt-Bescheid zur Kapitalertragsteuer mutiert?

Gruß,
Anna

Hallo Anna,

der Hauptunterschied ist die Höhe, in der einbehalten wurde.

Zinsabschlag: Bis Ende 2008 wurde von Banken und Investmentgesellschaften mit Geschäftssitz in Deutschland auf zugeflossene Zinsen eine Zinsabschlagsteuer einbehalten. Die Zinsabschlagsteuer beträgt 30 % von jeder Zinsgutschrift, bei Tafelgeschäften sogar 35 % (§ 43 a Abs. 1 Nr. 3 EStG). Hinzu kommt noch der Solidaritätszuschlag von 5,5 % auf die Zinsabschlagsteuer, sodass der Steuerabzug insgesamt 31,65 % bzw. bei Tafelpapieren 36,92 % beträgt.

Kapitalertragsteuer:
Bis Ende 2008 wurde auf zugeflossene Dividenden und ähnliche Beteiligungserträge vom ausschüttenden Unternehmen mit Sitz oder Geschäftsleitung in Deutschland eine Kapitalertragsteuer einbehalten. Die Kapitalertragsteuer beträgt 20 % bei Aktien, GmbH- und Genossenschaftsanteilen, die nach dem Halbeinkünfteverfahren besteuert werden, (§ 43 a Abs. 1 EStG). Einschließlich des Solidaritätszuschlages von 5,5 % erreicht der Steuerabzug insgesamt 21,1 %.
Dagegen beträgt die Kapitalertragsteuer 25 % bei Zinsen aus Genussscheinen, die nicht mit einem Recht am Gewinn (Dividende) und Liquidationserlös verbunden sind, und bei allen anderen nicht dem Halbeinkünfteverfahren unterliegenden Erträgen (§ 43 a Abs. 1 EStG).

Da es sich hier um unterschiedliche Steursätze handelt, kann es natürlich sein, dass Zinsabschlag irrtümlich bei KapESt eingetragen wurde oder umgekehrt. Wenn dem so ist, dann wäre ja die Abweichung im Steuerbescheid evtl leicht aufzuklären. Könnte also durchaus sein, dass dann ZASt zu KapESt „mutiert“ ist :wink:. Wenn es weiter unklar ist, wo was herkommt, dann vielleicht doch mal beim FA anrufen und nachfragen.

Hoffe, ich konnte etwas helfen,
Gruß
hjs

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Hallo hjs,

Wenn es weiter unklar ist, wo was herkommt, dann
vielleicht doch mal beim FA anrufen und nachfragen.

Ja, das werde ich machen, denn meinen ESt-Bescheid möchte ich schon verstehen :smile:

Hoffe, ich konnte etwas helfen,

Allerdings!! Ganz herzlichen Dank dafür!

HALLO ANNA, SO RICHTIG HABE ICH DEINE FRAGEN NICHT VERSTANDEN. ICH TEILE DIR ABER JETZT MAL MIT, WAS ZU DEN KAPITALERTRÄGEN DES JAHRES 2008 WESENTLICH UND WICHTIG IST.

Für die Jahre bis einschließlich 2008 ist die Kapitalertragssteuer nur eine Steuervorauszahlung. Der Steuerstzh variiert je nach Anlageart. Kapitalertragsteuer auf Zinsen wird Zinsabschlagsteuer genanntz.

Auch diese Steuern sind nichts anderes als eine speziele Form der Einkommensteuer, nämlich die Einkommensteuer des Kapitalanlergs. Damit ist aber die Besteuerung der Kapitalertr#ge noch nicht abgegolten . Deshalb müssen in der Steuererklärung die gesamten Kapitalerträge angegeben, sofern diese über den Sparer-Freibetrag plus Werbungskosten-Pauschbetrag liegen.Die abgeführte Kapitalertrag-und Zinsabschlsteuer wird auf die Einkommensteuerschuld angerechnet.

Also: Sofern es sich um INLÄNDISCHE Kapitalerträge handelt, wurde in 2008 …ist leider schon lange her…die auf die Erträge anfallende Steuer direkt von der Bank als Abschlag einbehalten.(Betrag über dem evtl. gestellten Freistellunsauftrag. Das wäre dann
im Bescheid der Betrag, der bereits auf die Zinsen durch Einbehaltung der Bank, anfällt.

Dieser Abschlag, der in dem Steuerbescheid als
„bereits gezahlt“ dargestellt ist wird natürlich als
Vorauszahlung auf die tatsächlisch anfallende Steuer,
die sich immer nur individuell auf den einzelnen Steuerpflichtigen bezieht, berücksichtigt.

Bei weiteren Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Gruss

Helmut

Hallo Helmut,

danke für deine Auskünfte. Und sorry, wenn ich meine Frage unklar formuliert habe - ich muss gestehen, dass ich nicht besonders „steuer-affin“ bin :smile:

Mir ist dank eurer Antworten jetzt aber der Sachverhalt klar: was ist Kapitalertragsteuer, was ist der Zinsabschlag, wer hat da was gezahlt etc.

Um jetzt noch die Höhe der Beträge zu klären, werde ich mich an „mein“ Unternehmen bzw. ans FA wenden.

Viele Grüße und noch einen schönen Tag!

Anna

HALLO ANNA, NOCH EIN TIPP, WENN DU DIE BETÄGE RECHERCHIEREN WILLST, SOLLTEST DU VON DEN BANKEN, WO DIE ERTRÄGE ANGEFALLEN SIND, DIE JAHRESSTEUERBESCHEINIGUNG FÜR 2008 ANFORDERN- sofern diese damals in 2009 nicht zugestellt wurden.
DENN H I’ E R findest du die Basis für die Steuerberechnung.

GRUSS HELMUT

Hallo,

die ermittelten Kapitalerträge können eigentlich nur aus der Einkommensteuererklärung kommen, wobei die Daten aus der „Jahresbescheinigung für Kapitalerträge und Veräußerungsgeschäfte aus Finanzanlagen“ die die Banken erstellen, in die Erklärung übertragen werden sollten.
Dieter

du musst von deinen kapitalerträgen (zinsen) 25 % kapitalertragssteuern und nochmal 5,5 soli zahlen. es gibt allerdings einen freibetrag: ledige 801 und verheiratete 1602 euro. du musst also nur die zinseinnahmen versteuern, die über die genannten erträge liegen. 15 monate nach fälligkeit der steuern, z. est 2007 wird verzinst ab dem 1.2009 und zwar pro angefangenen monate um 1/2 prozent. falls du steuern zurückkriegst, erhältst du diese aber auch vom fa.

viele grüße
maria

Hallo im Steuerbescheid werden die Kapitalerträge errechnet. Zinsen minus Freibetrag minus Werbungskosten werden der Besteuerung unterlegt. Der Zinsabschlag ist eine Vorauszahlung und wird auf den Bankunterlagen aufgeführt und verrechnet.

Hallo Anna,

Du musst Einkünfte aus Kapitalvermögen angegben haben, also Zinsen. Bei den Zinsen ist KapSt einbehalten worden, die auf die ESt angerechnet werden.

Gruß

Hallo annam,
die Kapitalertragssteuer oder Zinsabschlagsteuer wird gezahlt auf Kapitalerträgen, also Zinsen. Die Kapital-
ertragssteuer wird von den Banken von den Zinsen sofort
abgezogen und ans FA überwiesen. Aber nur die Summe
die über dem Freibetrag liegt. Will man die gezahlte
Kapitalertragssteuer wieder zurückbekommen, benötigt man
von der Bank eine Bescheinigung die aussagt, wieviel
gezahlt wurde. Über die Einkommenssteuererklärung besteht
die Möglichkeit, diese evt. zurück zu bekommen. Hierzu
benötigt man die Anlage Kap.

Grüße tilgba

Der Steuersatz VOR 2009 lag bei 20 % Dividenden30 % für Zinsen aus Kapitalanlagen. 25 % fielen bei Gewinnausschüttungen aus stillen Beteiligungen an. Hierauf jeweils noch 5,5 % SolZ…