Einkommensteuer 2009 Werbungskosten

Hallo,

ich hätte gerne eine Meinung zu folgendem, fiktiven Fall:

Ehemann Einkünfte nichtselbstständige Arbeit
Ehefrau arbeitslos, jedoch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehend,
keine Einkünfte -(auch nicht aus ALG 2)

In diesem Zusammenhang interessieren mich die Werbungskosten der Ehefrau.
Findet hier die Pauschale Anwendung, oder müssen Werbungskosten, wie Bewerbungskosten, Fahrtkosten zum Arbeitsamt oder zu Vorstellungsgesprächen separat angegeben werden, um hier einen Steuervorteil aufzubauen?

Vielen Dank für Antworten.

Soweit man Einkünfte bezieht, die nicht steuerpflichtig sind, gibt es auch keine Möglichkeit Werbungskosten oder Betriebsausgaben abzusetzen (§ 3 c EStG).

Hallo,

die Werbungskostenpauschale darf nicht zu negativen Einkünften führen.

Kosten für Bewerbungen etc. können aber vorweggenommene Werbungskosten aus nichtselbständiger Arbeit sein, die auch zu negativen Einkünften führen können, aber einzeln angegeben und ggf. nachgewiesen werden müssen.

Gruß,
Markus

Hi !

Wenn die Ehefrau keine Einnahmen (aus nichtselbständiger Tätigkeit) erzielt, ist der Ansatz des Arbeitnehmer-Pauschbetrages nicht zulässig. Hat die Frau dennoch Kosten, die für den Erwerb einer Arbeit (Bewerbungskosten) anfallen, so können diese als Werbungskosten in der Anlage N angesetzt werden.

Der von Zardoz genannte § 3c EStG gilt nur für die Fälle, in denen die Ehefrau steuerfreie Einkünfte bezogen hat und für genau diese Einkünfte noch Werbungskosten geltend machen möchte.

BARUL76

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