hallo ich mache gerade die steuererklärung für 2010 für meine lebensgefährtin . meine frage kann mann die scheidung gerichtskosten von 2008 geltend machen und wo genau muss mann das eintragen über eine antwort würde ich mich sehr freuen danke mfg
Hallo, ganz sicher bin ich nicht, ob man die ansetzen kann; aber wenn, dann bei ausserordentlichen Aufwendungen. Vielleicht googeln Sie nochmal dazu. Alles Gute!
sorry, da kann ich dir leider nicht weiterhelfen.
Alles Gute
hallo,
soweit ich weiß,kann man scheidungskosten nicht geltend machen
lisa
Aussergwöhnliche Kosten.
Alles was für dei Scheidung erforderlich war (eigentlich nicht die Scheidefolgekostenbedingten ausgaben. Aber einfach Bestätigung vom Anwalt über den kompletten Betrag.
Gruß
EJWW
Hallo,
ich bin kein Steuerexperte.
Ich vermute, nein. Wenn, dann als aussergewöhnliche
Belastung.
VG
Thommy
Hallo,
soweit ich weiß, kann man diese Kosten nicht geltend machen. Aber das Finanzamt teilt gerne Auskunft. Vielleicht einfach mal einen Termin ausmachen und kurz vorbeischauen. Für Rückfragen stehe ich unter [email protected] zur Verfügung.
Alles Gute!
Bernd
Nein, geht leider nicht
Gruss
Santry