Einkommensteuer 2010

Wollte fragen wird bei der einkommensteuerbescheid: einkünfte aus gewerbe das brutto oder netto berechnet für die steuer bei kleingewerbe?

Mfg

Hallo -fahit9308,
der Umsatz bei Kleingewerbe geht bis 17.500 € incl. MWST,
d.h. der Umsatz gilt als 100 %. Sie können es auch Brutto
für Netto ausdrücken. Denn bis 17.500 € Umsatz wird keine
Umsatzsteuerabrechnung verlangt, dh. bis dahin ist man
nicht Umsatzsteuerpflichtig. Der Umsatz ist aber auch
nicht gleich zu versteuerndes Einkommen. Versteuert
wird über die Anlage G nur der Gewinn. Der wird ermittelt über die Einnahme/Überschußrechnung, d.h.
Einnahmen minus entstandene Kosten ergibt den zu ver-
steuernden Gewinn.

Grüße tilgba

Kleingewerbe und Kleinstunternehmer? Dann brutto, weil brutto netto ist.

Wenn USt gezahlt wird dann netto

Gruß

also wird doch der rein gewinn versteuert, weil bei mir wurde das brutto ohne abzüge berechnet für die steuer die dafür sehr hoch gefallen sind zu zahlen

Die Gewerbesteuer muss in eine Gewerbesteuer-Erklärung eingetragen werden. Das unten herausgekommene Ergebnis wird dann in das Feld eingetragen.
Eine große Hilfe hierzu ist der Konz Onlinerechner.
Bei Fragen auf die Fragezeichen „klicken“ und es erscheint eine sehr qualifizierte Antwort.

http://www.konz-steuertipps.de/konz/gewerbesteuerber…

Hallo Fatih9308,

wenn Dein Steuerbescheid nicht älter als 4 Wochen ist
kannst Du noch einen Einspruch einlegen und die Kosten
nachträglich beantragen. Die geht über neue Erkenntnisse
die Du vorher nicht gewußt hast. Dann wir der Steuerbescheid niedriger ausfallen.

Grüße tilgba

1 Like

HALLO, DIE EST WIRD BERECHNET VOM BRUTTO-EINKOMMNE ABZÜGLICH ALLER ABZIEHBAREN KOSTEN.

MÜSSTE SO SEIN WIE BEI EINKÜNFTEN AUS NICHTSELBSTÄNDIGER ARABEIT. HIER HAT MAN DEN BRUTTOLOHN
VON DEM DANN VERSCHIEDENE AUSGABEN, wie WERBUNGSKOSTEN,
SONDERAUSGABEN , VORSORGEAUFWENDUNGE u.s.w ABGEZOGEN WERDEN UND VON DER VERBLEIBENDEN SUMME ERGIBT SICH DIE
ZU ZAHLENDE EINKOMMENSTEUER.

!!!ACHTUNG, DER EIGENTLICHE NUTZER FÜR DIESE FRAGEN IST
ZUR ZEIT IN URLAUB.

Auf der Einnahmenseite ist zuerst die Nettosumme anzugeben, darunter die Umsatzsteuer, ergibt die Bruttosumme.
Auf der Ausgabenseite alle Nettoausgaben, darunter die bezahlte Mehrwertsteuer, die Differenz ist der Gewinn und somit die Grundlage für die Berechnung der Mehrwertsteuer.
Sollten Sie keine Mehrwertsteuer verrechnen, so kann auch keine Vorsteuer von den Ausgaben abgezogen werden, dann gelten natürlich nur Nettosummen, weil ja bei den Rechnungen die Sie stellen, keine Umsatzsteuer zu verrechnen ist.
Um diese Variante zu wählen, müssen Sie beim Finanzamt einen Antrag stellen. Es kommt natürlich darauf an, welches Gewerbe Sie haben

der bruttoumsatz ist entscheidend, er liegt, glaube ich bei 17500 pro jahr.
lg
maria

Hallo,
welche Steuer ist hier gemeint?
Bei ESt: Einnahmen (incl USt) - Ausgaben (incl Vorsteuer, Abschreibungen, etc) = Gewinn/Verlust der in der ESt-Erklärung angesetzt wird.
Bei USt: USt aus Netto-Ausgangsrechnungen - Vorsteuer aus Eingangsrechnungen = festgesetzte USt. Je nachdem was hier höher ist, gibt es eine Nachzahlung ans FA oder Erstattung.

Hoffe, ich konnte helfen.
mfg
hjs

Da deine rechnungen ohne mehrwertsteuer ausgestellt wird kann nur der bruttobetra angesetzt werden
gruß m.b.

Wollte fragen wird bei der einkommensteuerbescheid: einkünfte

aus gewerbe das brutto oder netto berechnet für die steuer bei
kleingewerbe?

Mfg