Einkommensteuer 2011 Zuordnung Betriebsausgaben

Konkretes Beispiel:

Ein Einkommensteuerbescheid 2011 wird im Dez 2012 festgesetzt. Um den daraus resultierenden Betrag noch für das Jahr 2012 absetzen zu können, muss die Überweisung bis 31.12.2012 23.59 Uhr erfolgen?? - oder ist hierfür auch noch eine Überweisung bis zum 10.01.2013 möglich?

Folgene Informationen habe ich bereits ermittelt:
Das Datum von Zu- und Abfluss ist für die Zuordnung der Betriebseinnahmen und -ausgaben maßgebend. Sonderregelungen soll es für den Jahreswechsel geben, wonach für regelmäßig wiederkehrende Zahlungen (z.B. Umsatzsteuer-Vorauszahlungen) eine Zuordnung des Vorjahres bis mindestens 10.01. möglich ist.
Gilt diese Sonderregelung auch für (einjährliche) Einkommensteuerbescheid-Beträge?

Vielen Dank vorab :smile:

Hallo InsideOut,

Einkommenssteuern sind keine abzugsfähigen Betriebsausgaben; sie schmälern den verfügbaren Gewinn.

So ist es unerheblich, wann sie bezahlt werden.

MfG

Stefan Seidel

Vielen Dank für Ihre Antwort. Wenn lediglich der Gewinn geschmältert wird und nicht als Ausgabe absetzbar ist, hat der Zeitpunkt der Überweisung dann zumindest eine Auswirkung auf die zu zahlende Gewerbesteuer?

Vielen Dank für Ihre Antwort. Wenn lediglich der Gewinn
geschmältert wird und nicht als Ausgabe absetzbar ist, hat der
Zeitpunkt der Überweisung dann zumindest eine Auswirkung auf
die zu zahlende Gewerbesteuer?

Sorry, da habe ich leier keine Erfahrung; aber für eine Zahlung in 2012 ist eh schon zu spät; die Banken führen auch keine on-line-Zahlungen mehr aus.

MfG

Stefan Seidel

Hallo,

Sie verwechseln EST mit UST. Die EST Zahlungen ans Finanzamt sind nur bzgl. der Kirchensteuer als Sonderausgabe anrechenbar.