Beispiel:
Ein Einkommensteuerbescheid 2011 wird im Dez 2012 festgesetzt. Um den daraus resultierenden Betrag noch für das Jahr 2012 absetzen zu können, muss die Überweisung bis 31.12.2012 23.59 Uhr erfolgen?? - oder ist hierfür auch noch eine Überweisung bis zum 10.01.2013 möglich?
Folgende Informationen gibt es dazu im www:
Das Datum von Zu- und Abfluss ist für die Zuordnung der Betriebseinnahmen und -ausgaben maßgebend. Sonderregelungen soll es für den Jahreswechsel geben, wonach für regelmäßig wiederkehrende Zahlungen (z.B. Umsatzsteuer-Vorauszahlungen) eine Zuordnung des Vorjahres bis mindestens 10.01. möglich ist.
Gilt diese Sonderregelung auch für (einjährliche) Einkommensteuerbescheid-Beträge?
Vielen Dank vorab 