Einkommensteuer 2011 Zuordnung Betriebsausgaben

Beispiel:

Ein Einkommensteuerbescheid 2011 wird im Dez 2012 festgesetzt. Um den daraus resultierenden Betrag noch für das Jahr 2012 absetzen zu können, muss die Überweisung bis 31.12.2012 23.59 Uhr erfolgen?? - oder ist hierfür auch noch eine Überweisung bis zum 10.01.2013 möglich?

Folgende Informationen gibt es dazu im www:
Das Datum von Zu- und Abfluss ist für die Zuordnung der Betriebseinnahmen und -ausgaben maßgebend. Sonderregelungen soll es für den Jahreswechsel geben, wonach für regelmäßig wiederkehrende Zahlungen (z.B. Umsatzsteuer-Vorauszahlungen) eine Zuordnung des Vorjahres bis mindestens 10.01. möglich ist.
Gilt diese Sonderregelung auch für (einjährliche) Einkommensteuerbescheid-Beträge?

Vielen Dank vorab :smile:

Hallo,

Ein Einkommensteuerbescheid 2011 wird im Dez 2012 festgesetzt.
Um den daraus resultierenden Betrag noch für das Jahr 2012 absetzen zu können,

Die Einkommensteuer ist keine Betriebsausgabe, insofern stellt sich diese Frage so nicht. Vielleicht wird hier irgendwie etwas mit der Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer verwechselt?

Grüße