Hallo, Ich habe meine Einkommensteuererklärung 2012 schon am 3.1. beim zuständigen Finanzamt abgegeben. Da ich meine Lohnsteuerkarte von meinem letzten Areitgeber auf Grund einer eingertretenen Arbeitslosigkeit schon im Oktober erhalten habe. Mein FA meinte heute daß vor Ende Februar überhaupt keine Anträge bearbeitet werden und dann sortiert nach Eingang. Da ich über Elster schon alles fertig gemacht habe ist der Aufwand nicht groß und da ich viel gependelt bin beziffert sich der Betrag auf über 2.000 € die ich natürlich so schnell wie möglich gerne hätte. Weiss jemand ob die Ämter nicht doch schon fürher die Dinger bearbeiten, das sollte doch kein Problem sein wenn die Erklärung vollständig ist…? Ich habe heut nur gelesen daß viele Firmen die Lohnsteuernachweise erst Anfang März rausschicken wegen aktueller Änderungen im Steuergesetz, aber das betrifft mich ja nicht…
Hallo,es ist schon ziemlich ungewöhnlich die Erklärung
3 Tage im neuen Jahr einzureichen, aber…wenn man
Geld zu bekommen hat, ist das zwar verständlich,
aber…da hast du KEINE Chance wie der zeitliche
Ablauf ist. Hier bestimmen die Finanzämter. Zur Zeit
liegen bei den FA noch gar keine Formulare für 2012 aus.
Auch ein Indiz dafür, dass alles erst langsam anläuft.
Da FA hat ein feststehene Organisation, die auch für
die Bearbeitung gilt.Du mußst, so ärgerlich das vielleicht auch im einzelnen Fall (wie bei dir) ist,
abwarten bis zu an der Reihe bist. Da gibt es rechtlich
keine andere Möglichkeit. Leider, schade, aber so ist
es nun mal.
Mit Geduld wirst du das dann demnächst über die Runden
bringen.
Liebe Grüße Helmut
HALLO, keine Chance, die Finanzämter sind hier der
Kapitiän an Bord und bestimmen wann und wie und wo.
In deinem Fall vielleicht etwas ärgerlich, aber so ist
es nun mal und es gibt keinen Rechtsanspruch des Steuerzahlers vor schnellere Bearbeitung.
Wäre z.B. eine Grippewelle über die FA-Mitarbeiter
hereingefallen, so müßten die Steuerzahler auch
warten.
Für dich gibt es nur die Geduld. Da hast da keine
Chance vorzeitig berücksichtrigt zu werden.
Es ist noch so früh, dass bei den FA noch keine
Steuerformulare für 2012 ausliegen.
Übe dich in Geduld, mehr bleibt hir nicht zu tun.
Gruss Helmut
Hallo Helmut,
vielen Dank für Deine Antwort, ist mir auf jeden Fall eine Hilfe. Da bliebt mir wohl nichts anderes übrig als zu warten, umso schöner wirds wenns kommt:smile:
Sorry, darüber weiß ich nicht bescheid.
Wenn Dein FA Dir schon sagt, dass vor Februar nichts läuft, wer soll Dir hier denn eine günstigere und vor allem verbindliche Antwort geben?
Tut mir leid, aber bei manchen Fragen komme ich mir hier vor wie im Kaschperle-Theater.
Gruß
MH
hallo,
ich denke, du kannst deinen zuständigen finanzbeamten nur bitten, deine erklärung schnell zu bearbeiten.
viele grüße
maria
Entschuldige vielmals wenn diese Frage Deinen Intellekt unterfordert. Aber Du musst ja nicht darauf antworten…
danke!
Hallo,
da es keine Frist gibt, in welcher die Finanzämter die Steuererklärungen bearbeiten müssen, können die sich Zeit lassen - und erst nach 6 Monaten kann der sog. Untätigkeitseinspruch eingelegt werden…
Soweit ich weiß, werden die elektronisch abgegebenen Steuererklärungen aber schneller bearbeitet. Da dies hier der Fall ist, könnte die Bearbeitung auch schon im Januar stattfinden - Garantie gibt es hierfür aber keine… da bleibt (leider) nur abwarten…
Grüße,
Bea
Hallo,
vor Anfang März können die FA´s in der Regel nicht bearbeiten, da alle Meldungen ( Krankenvers., Arbeitgeber, Banken ect. ) erst zum Ende Februar an die Finanzverwaltung gemeldet haben müssen.
Gruß
Hallo Kjell4567,
das Problem besteht darin, dass die Finanzämter noch keine Software haben, mit der sie die Erklärungen bearbeiten können. Erst nach und nach werden jetzt die Formblätter erstellt und die Berechnungssoftware „gebastelt“ - und dabei geht es ja nicht nur um die Einkommensteuer, sondern auch um die vielen anderen Steuerformen (Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, Kapitalsteuer, usw.).
Leider haben Sie keine Möglichkeit, den Prozess zu beschleunigen
Mit Abgabetermin 3.1. dürften Sie aber ganz vorn in der Schlange der Erklärenden stehen…
Viele Grüße
tinastar
Hallo Kjell4567,
für meine gestrige Antwort entschuldige ich mich bei Dir. Ich hatte gestern Abend wohl etwas schlechte Laune und gelobe Besserung.
Wie ich gelesen habe, wurde die Frage bereits von anderen sehr gut beantwortet.
MfG
MH
Entschuldige vielmals wenn diese Frage Deinen Intellekt
unterfordert. Aber Du musst ja nicht darauf antworten…
Hallo,
es spielt keine Rolle, ob Du als erster abgegeben hast.
Es dauert etwa 4-6 Wochen bis es bearbeitet ist.
Hast Du es per Internet verschickt? Dann sollte es 4 Wochen dauern.
Hallo, Ich habe meine Einkommensteuererklärung 2012 schon am
3.1. beim zuständigen Finanzamt abgegeben. Da ich meine
Lohnsteuerkarte von meinem letzten Areitgeber auf Grund einer
eingertretenen Arbeitslosigkeit schon im Oktober erhalten
habe. Mein FA meinte heute daß vor Ende Februar überhaupt
keine Anträge bearbeitet werden und dann sortiert nach
Eingang. Da ich über Elster schon alles fertig gemacht habe
ist der Aufwand nicht groß und da ich viel gependelt bin
beziffert sich der Betrag auf über 2.000 € die ich natürlich
so schnell wie möglich gerne hätte. Weiss jemand ob die Ämter
nicht doch schon fürher die Dinger bearbeiten, das sollte doch
kein Problem sein wenn die Erklärung vollständig ist…? Ich
habe heut nur gelesen daß viele Firmen die Lohnsteuernachweise
erst Anfang März rausschicken wegen aktueller Änderungen im
Steuergesetz, aber das betrifft mich ja nicht…
Hallo Kjell,
lt Meldungen in der Presse können die Bescheide für die ESt 2012 erst ab März verschickt werden (wg Programmanpassungen). Eine schnellere Bearbeitung ist nicht möglich, unabhängig von der Komplexität des Falles.
Da hilft alles nix, nur abwartenund hoffen, dass die Programierer vorher fertig sind. Aber durch die frühe Abgabe liegst du ganz oben auf dem Stapel und wirst als einer der Ersten deinen Bescheid bekommen.
Viele Grüße,
hjs
kein Problem:wink:
Ich muss dich leider enttäuschen, denn die Arbeitgeber haben bis zum 28. Februar des Folgejahres noch die Möglichkeit Ihre Unterlagen zu korrigieren. Dies ist eine gesetzliche Frist. Da du aber als erste abgegeben hast, bist du ganz oben.
Danke für die Info! VG Kjell
Ich muss dich leider enttäuschen, denn die Arbeitgeber haben
bis zum 28. Februar des Folgejahres noch die Möglichkeit Ihre
Unterlagen zu korrigieren. Dies ist eine gesetzliche Frist. Da
du aber als erste abgegeben hast, bist du ganz oben.
Hallo Kjell4567,
die FA behandeln die eingehenden Steuererklärungen
unterschiedlich. Es ist wohl richtig, das sie z.Z.
in einer Umstellphase sind und deshalb keine Steuerer-
klärungen bearbeiten. Wenn man unbedingt auf eine
Steuerrückzahlung angewiesen ist, kann man einen Antrag
stellen auf eine vorläufige Bearbeitung mit einer
endgültigen Abrechnung. Die Argumentation sollte aber
stichghaltig sein. In einigen Fällen haben die FA solche Anträge bearbeitet, aber auch auf Kulanzbasis.
Gruß tilgba
Hallo,
das klingt wirklich sehr merkwürdig. Ich würde persönlich beim Finanzamt vorstellig werden und mit aller gebotenen Freundlichkeit darum bitten, dass Ihr Antrag früher bearbeitet wird aufgrund einer durch die Arbeitslosigkeit entstandenen finanziell angespannten Situation. Meist erreicht man im persönlichen Gespräch oft wahre Wunder - viel Glück !!
Beste Grüße