Kann das Finanzamt auf die nach Abzug des Sparerfreibetrags verbliebenen Kapitalerträge Einkommensteuer, Kirchensteuer und Soli festsetzen, wenn das zu versteuernde Einkommen eines Rentnerehepaares (Einnahmen nur Alters- und Betriebsrenten sowie Kapitalerträge abzüglich Sparerfreibetrag von 1602) laut Steuerbescheid unter Euro 16.000 liegt?
Hallo,
denke ich nicht.
Zum einen werden Kapitalerträge zu 25% Quellensteuer besteuert
(Einkommensteuer ect. kommen nicht zum Ansatz)
Sollte die Einkommensteuer auf andere Ihrer Einkünfte erhoben werden
dann erst ab Grundfreibetrag.
Der bei Ihnen beiden irgendwo bei 16-17T EUR liegt.
Ergänzung:
Ihre Steuerfreien Einkünfte dürften durch den Altersentlastungsbetrag sogar deutlich
über 16-17T EUR liegen.
Grundsätzlich wäre das denkbar. Z.B. wenn Einnahmen dem Progressionsvorbehalt unterliegen. Scheinbar liegen die Kapitalerträge oberhalb des Freibetrages, so dass Kapitalertragsteuer bzw. Abgeltungssteuer einbehalten wurde. Hier sollte die Günstigerprüfung beantragt werden, um die Abgeltungssteuer anrechnen zu lassen bzw. sogar ganz erstattet zu bekommen.