Hallo,
ich habe schlicht vergessen, in meiner längst eingereichten (und erstatteten ) EStE 2014 größere Handwerker-Rechnungen anzugeben. Kann ich das 2016 noch nachholen ?
Servus,
nein. Es sei denn, der ESt-Bescheid steht unter dem Vorbehalt der Nachprüfung - schau mal nach, was da draufsteht.
Schöne Grüße
MM