Einkommensteuer, 400 € Job + 1x500€ Honorar

Hallo ,
Ich habe einen 400 € Job und dieses Jahr ein einmaliges Honorar über 500€ von einem ANDEREN ARBEITGEBER bekommen.Wie muss ich das bei der Einkommensteuererklärung angeben?

vielen Dank im Voruas für die Hilfe

Hallo,
wie wurde der 400 € Job versteuert? Falls keine Lohnsteuerkarte beim AG abgegeben wurde und der AG somit die vollen Abgaben abführt, muss das Einkommen nicht mehr angegeben werden. Das gleiche gilt für das einmaligen Bezüge. Denn dann handelt es sich um bereits versteuertes Einkommen.
Dies kann man auch beim zuständige FA nachfragen, sollte sich in den letzten Jahren nicht geändert haben.

Gruß
Trotzkopf

Hallo krawal,

wenn es ich bei dem 400,-€ Job um einen echten (also mit Anmeldung Knappschaft, Abführen der SozVers-Beiträge, etc) handelt ist das erstmal erledigt.
Stellt sich die Frage, um was handelt es sich bei dem Honorar? Zweiter 400,-€ Job oder wurde Rechnung gestellt?
Im ersten Fall müsste dann erneut 400,–Job bei zweitem AG angemeldet werden und diesem mitgeteilt werden, dass bereits 400,- Job (bei AG 1) existiert.
Im zweiten Fall müssten die Einnahmen dann in der Einkommensteuererklärung (Anlage G, bzw S – je nach dem-) angegeben und somit selbst versteuert werden. Allerdings können dann hier evtl angefallene Ausgaben abgezogen werden (Gewinnermittlung, bzw Einnahme- Uberschußrechnung), sodass dann in der Erklärung weniger als die 500,- auftauchen. Wurde eine Rechnung gestellt, in der das Wort „Umsatzsteuer“ auftaucht, ist auch eine Umsatzsteuererklärung abzugeben und die Umsatzsteuer an das Finanzamt abzuführen.

Hoffe, ich konnte etwas helfen
hjs

HALLO, WENN DU NUR DIE GENANNTEN EINNAHMEN HAST UND NICHT VERHEIRATET BIS; WO DANN DAS EINKÄOMMEN DORT

HINZUGERECHNET WÜRDE, GIBT ES KEINEN GRUND EINE EINKOMMENSTEUERERKLÄRUNG ABZUGEB EN. WENN MAN DICH DA’ZU ALLERDI’NG AUFFORDERT VOM FA, ERGEBEN 500d EURO K E I N E STEUERSCHULD.

FÜR WEITERE FRAGEN STEHE ICH GERNE ZUR VERFÜGUNG:

GRUSS HELMUT

Hallo, der 400 € Job wird pauschal versteuert und hat mit der Einkommensteuer erst einmal nicht zu suchen. Es wird danach gefragt und für die Überprüfung usw. bitte alles beantworten mit ja/nein.
Die 500 € Honorar bitte auf eine Anlage aufführen und zwar so:
Honorar für …??? = 500 €
Werbungskosten pauschal 25% 125 €
Honorar für die Besteuerung 375 €

Gruß
M.b.

Moin krawal,

zunächst bin ich kein Experte, sondern lediglich interessiert am Thema Einkommensteuer.

Die Frage ist etwas ungenau. 500,00 „Honorar“ wofür?

Den 400€Job brauchst Du in der ESt-Erklärung nicht angeben, da er vom AG pauschal versteuert wird, die ESt also schon abgegolten ist.

Wenn die einmaligen 500€ z. B aus einer „Übungsleitertätigkeit“ stammen z.B Fußballtrainer, VHS-Leherer, Betreuer bei den Pfadfindern usw. , trägst Du Sie auf der Anlage N der ESt-Erkl. in Zeile 24 ein.
Handelt es sich um ein Honorar aus nebenberuflicher Tätigkeit gilt folgendes:

Nebenberufliche Tätigkeit (§ 3 Nr. 26 EStG): Einnahmen sind ab 1.1.2007 bis zu 2.100 Euro im Jahr steuerfrei. Eine Nebentätigkeit liegt nur vor, wenn sie nicht mehr als 1/3 der Haupttätigkeit einer vergleichbaren Vollzeitkraft ausmacht (siehe Übungsleiterpauschale; mehr …).

Eintragen würde ich diese Honorar in Anlage G, Zeile 4.

Du bist mit diesen Einkünften jedenfalls unter dem jährlichen Grundfreibetrag von € 8.004 in 2010.

Anders liegt der Fall, wenn Du noch Einkommenersatzleistungen, z.B. ALG 1/2, Mutterschaftsgeld, Krankengeld, Unterhaltszahlungen usw. beziehst und insgesamt über dem Grundfreibetrag liegst. Hier kommt dann der Progressionsvorbehalt ins Spiel.

Hoffe, geholfen zu haben,

urknall75

Hallo,
wenn Sie tatsächlich keine anderen Einkünfte haben ( Ihr evtl. Ehepartner auch nicht, so liegen Sie unterhalb des Grundfreibetrages von 8004 ( ledige )und brauchen somit auch keine ESt-Erklärung abzugeben.
Gruß
Dieter

Lieber Krawal,
vorab zwei Anmerkunbgen:

  1. Ich bin kein Steuerberater, sondern lediglich Steuerzahler.
  2. Versuche niemals, dem Finanzamt zusätzliches Einkommen zu verschweigen. Wir sind mittlerweile gläserne Menschen, d.h. das Finanzamt kennt unsere Verhältnisse mindestens so gut wie der liebe Gott.
    Es verfügt ja auch die Unterlagen Deines Arbeitgebers
    und würde dort sofort etwaige Unstimmigkeiten feststellen.
    Zu Deiner Beruhigung: Die steuerliche Einkommensgrenze für 2010 liegt bei 8.004,00 € für Ledige (also St.Kl. I), für Verheiratete bei 16.008,00 €. Insofern kannst Du ganz beruhigt alles angeben. Wenn bei Dir tatsächlich Einkommensteuern vom Arbeitgeber abgeführt worden sind, musst Du unbedingt diese durch eine Steuererklärung wiederholen.

Dir und Deinen lieben alles Gute

Wilhelm

Hallo krawal,
solltest Du eine Steuererklärung abgeben, muß für die
500 € keine Steuer bezahlt werden. Der Grundfreibetrag
liegt für 2010 bei 8.004 €.Für den 400 E Job wurde eine
pauschale Lohnsteuer abgeführt.

Grüße Tilgba

Hallo, Honorar ist freiberufliche Tätigkeit. Unter anlage S angeben und eine EÜR (also nur die Einnahme nicht steuerpflichtig/steuerpflichtig) angeben. Eine USt Erklärung mit Antrag auf Kleinunternehmer stellen, dann USt 0,00 EUR und das wars.