Einkommensteuer: Ablauf der Abgabefrist

hallo,

am 08.01.11 habe ich ein Schreiben vom Finanzamt mit Datum 06.01.11 erhalten. Darin wurde mir mitgeteilt, dass mein Antrag auf Einkommensteuer-Veranlagung für 2006 nicht fristgerecht eingegangen sei. Ich habe diesen die letzten Jahre auch, persönlich am 31.12. in den Briefkasten geworfen. Im letzten Jahr habe ich aus Zeitgründen diesen beim Finanzam I statt meinem zuständigen Finanzamt III eingeworfen. Im letzten Jahr wurde dies in keinster Weise beanstandet.

Daher meine Fragen. Was ist ausschlaggebend? Reicht es nicht aus am Tag der Abgabefrist den Antrag in den Briefkasten der Finanzbehörde einzuwerfen, d. h. muss der Antrag dem Sachbearbeiter sozusagen am Tage des Ablaufs der Frist vorliegen?

Die zweite Frage daraus, was muss ich bei einem Antrag auf „Wiedereinsetzung in den vorigen Stand“ abgesehen von der Monatsfrist beachten?

Wer kennst sich damit aus? Vielen Dank im Voraus für die Hilfe!!!