Einkommensteuer - Angaben Kindschaftsverhätnis

Ich sitze im Moment an einer Einkommensteuererklärung 2010 und habe folgendes Problem:

Eine Mutter und ihre beiden Söhne (14 und 22) hat vor ca 5 Jahren einen neuen Mann geheiratet. Mit diesem und ihren Söhnen wohnen die vier nun zusammen. Der neue Mann hat die Söhne jedoch nicht adoptiert. Für den jüngeren Sohn bekommt die Mutter noch Kindergeld und Unterhalt vom leiblichen Vater. Für den älteren Sohn gab es nur bis Mai 2010 Kindergeld, da er dann seine Ausbildung beendet hat. Die Mutter und ihr neuer Mann haben beider Steuerklasse 4 und haben beide einen halben Kinderfreibetrag auf der Lohnsteuerkarte. Die beiden werden Zusammenveranlagt

Nun würde ich gern wissen welche Angaben ich in der Steuererklärung 2010 im Bezug auf den Ehemann und die Kinder, also in der Anlage Kind, machen muss. Er ist nicht der leibliche Vater, nicht der Adoptivvater und als Pflegekinder sind die beiden doch auch nicht anzusehen. Oder?
Und wieso haben die beiden eigentlich beide einen halben Kinderfreibatrag?

Bitte helft mir :smile:

Hallo.

Da das Kindschaftsverhältnis zum leiblichen Vater offenbar noch besteht, ist ein Kind jeweils ein halbes Kind der Mutter und des Vaters. Jedes Elternteil hat Anspruch auf das halbe Kindergeld (gezahlt wird es aber nur an ein Elternteil, meist an die Mutter) bzw. auch auf einen halben Kinderfreibetrag. In der Anlage Kind sind dementsprechend die Kindschaftsverhältnisse zu erklären (richtig ist offenbar, daß der neue Partner mit den Kindern - steuerlich gesehen - nichts zu tun hat). Angaben wären u. a. in Zeile 10 der Anlage Kind 2010 zu machen, in Zeile 9 dürfte dann der jetzige Partner (somit Nichtvater) nicht erscheinen / kein Kreuz.

Übrigens wird der halbe Kindergeldanspruch des leiblichen Vaters auf seine Unterhaltsverpflichtung angerechnet, einfach mal in den Unterlagen nachschauen, es müßte ausgewiesen sein.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald

Eine Mutter und ihre beiden Söhne (14 und 22) hat vor ca 5
Jahren einen neuen Mann geheiratet. Mit diesem und ihren
Söhnen wohnen die vier nun zusammen. Der neue Mann hat die
Söhne jedoch nicht adoptiert. Für den jüngeren Sohn bekommt
die Mutter noch Kindergeld und Unterhalt vom leiblichen Vater.
Für den älteren Sohn gab es nur bis Mai 2010 Kindergeld, da er
dann seine Ausbildung beendet hat. Die Mutter und ihr neuer
Mann haben beider Steuerklasse 4 und haben beide einen halben
Kinderfreibetrag auf der Lohnsteuerkarte. Die beiden werden
Zusammenveranlagt

Nun würde ich gern wissen welche Angaben ich in der
Steuererklärung 2010 im Bezug auf den Ehemann und die Kinder,
also in der Anlage Kind, machen muss. Er ist nicht der
leibliche Vater, nicht der Adoptivvater und als Pflegekinder
sind die beiden doch auch nicht anzusehen. Oder?
Und wieso haben die beiden eigentlich beide einen halben
Kinderfreibatrag?

Bitte helft mir :smile:

Oh vielen Dank für die schnelle Antwort.

Okay dann mache ich beim Steuerpflichtigen in der Anlage Kind in Zeile 9 also einfach keinen Haken und in Zeile 10 trage ich den leiblichen Vater für das komplette Jahr ein?

Und ist ist auch richtig, dass ich für den jüngeren Sohn in der Zeile 6 (12 x 184,00€=) 2.208,00€ und für den älteren Sohn (5 x 184,00€=) 920,00€ eintrage?
Wie macht sich denn dann überhaupt der halbe Kinderfreibetrag bemerkbar? Den habe ich ja noch nirgends angegeben.

Ich stehe irgendwie auf dem Schlauch :frowning:

Oh vielen Dank für die schnelle Antwort.

Gern geschehen.

Okay dann mache ich beim Steuerpflichtigen in der Anlage Kind
in Zeile 9 also einfach keinen Haken und in Zeile 10 trage ich
den leiblichen Vater für das komplette Jahr ein?

Hm - ja.

Und ist ist auch richtig, daß ich für den jüngeren Sohn in
der Zeile 6 (12 x 184,00€=) 2.208,00€ und für den älteren Sohn
(5 x 184,00€=) 920,00€ eintrage?

Nein, ich schrieb, daß jeder der Elternteile Anspruch auf das halbe Kindergeld hat. Also für ein Erstkind demnach 12x184,00x50% = 1.104 Euro.

Wie macht sich denn dann überhaupt der halbe Kinderfreibetrag
bemerkbar? Den habe ich ja noch nirgends angegeben.

Der Kinderfreibetrag wird nicht angegeben. Den berücksichtigt der Finanzamtscomputer automatisch - wenn er günstiger ist, als das erhaltenen Kindergeld. Dazu muß man wissen, daß das Kindergeld eine steuerliche Leistung ist. Seitens des Finanzamtes wird nun berechnet, wie hoch die steuerliche Auswirkung durch den (halben) Kinderfreibetrag ist und mit dem Kindergeldanspruch verglichen. Wenn für ein ganzes Jahr die Steuerminderung niedriger als das Kindergeld war, dann bleibt es beim Kindergeld.
Erst wenn man mehr Steuern wiederbekommt, als man Kindergeldanspruch hat(te), dann wird auch der Kinderfreibetrag gewährt. Zusätzlich würde in diesem Falle das Kindergeld angerechnet.

Beispiel dazu, in groben Zügen:

Steuererstattung = 2.000 Euro aufgrund von Kinderfreibetrag
abzüglich Kindergeld - 1.104 Euro
verbleibende Steuererstattung = 896 Euro.

Die Kinderfreibeträge wirken sich aber immer auf den Solidaritätszuschlag und die ggf. festzusetzende Kirchensteuer aus. Nur für die Einkommensteuer wird diese Günstigerprüfung mit dem Kindergeldanspruch „veranstaltet“.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald