Einkommensteuer Anlage Vorsorgeaufwand

Liebe/-r Experte/-in,
gerade sitze ich an der Anlage Vorsorgeaufwand der ESt-Erklärung für 2010 und verzweifle fast. Ich habe schon viel im Internet gesucht und gelesen, aber leider weiß ich für mich persönlich immer noch nicht, wohin mit den Kosten für die Krankenkasse.

Ich bin freigestellt, zahle meine Krankenkasse alleine, bekomme keinen Zuschuss vom Arbeitgeber.

Außerdem habe ich eine Zahn-Zusatzversicherung bei der Krankenkasse abgeschlossen und habe auch eine Zusatzversicherung für Krankenhausaufenthalte, diese aber bei einer anderen Versicherung.

Bitte, können Sie mir sagen, was ich wo eintragen muss ?

Ich danke im voraus ganz herzlich.

Mit freundlichen Grüßen
BeaKorell

Liebe Bea,

ich gehe davon aus, dass es sich um Beiträge an die gesetzliche Krankenkasse handelt, nicht die private Krankenversicherung, richtig?

In der Anlage Vorsorgeaufwand, Seite 1, Zeile 11 kreuzen Sie an: Nein (Arbeitgeberzuschüsse).
Die Beiträge tragen Sie in Zeile 18 ein (Beitrgäe zur Krankenversicherung) und die Pflegeversicherung in Zeile 21.
Die Beiträge zur Zahn-Zusatzversicherung und Versicherung für Krankenhaus tragen Sie in Zeile 30 ein.

Fertig.

Super, ganz herzlichen Dank !
Ja, es handelt sich um Beiträge an die gesetzliche Krankenkasse, wo ich freiwillig versichert bin. Sorry, hatte ich vergessen noch zu erwähnen.

Mit freundlichen Grüßen
bea

Hallo Bea,

ich antworte für das Jahr 2010, weil keine Angaben vorhanden.

du trägst in Zeile 11 Feld 302 (für Steuerpflichtigen) die 2 für „nein“ ein.

Dann muss die Krankenkasse eine Bescheinigung beilegen, die zur Vorlage beim Finanzamt betitelt ist. Darin sind einmal die Pflichtversicherungsbeiträge für die Krankenkasse und einmal für die Pflegeversicherung sowie Wahlleistungen bestätigt.

Freigetellt verstehe ich als noch nicht gekündigt, aber eine Lohnsteuerbescheinigung müsste vorliegen.

Beginnend mit

  • Z. 18 für die kompletten Beiträge,
  • Z. 19 für die Zahnzusatzversicherungen, etc., dann
  • Z. 20 die Beiträge, die die sog. Basisversicherung
  • Z. 21 der Anteil für die Pflegeversicherung
  • Z. 22 die Beiträge, die wieder Rückerstattet wurden
  • Z. 23 die Beiträge, die sich auf die Basis-
    versicherung beziehen. Falls nicht zuordenbar
    Gesamtbeiträge hier eintragen.
  • Z. 24 falls irgendwer Zuschüsse gewährt.

Hoffe Licht ins Dunkel zu bringen.

LG

Herzlichen Dank für die Erklärung und die Mühe!! Ja, ich meinte 2010 :wink:

mfg
bea

Dann würde ich mich über ein Sternchen freuen.

Ich nehme an es geht um die Einkommensteuererklärung 2010:

Anlage Vorsorgeaufwand -> gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung

Hallo Bea, nach meinem Kenntnisstand und der von mir vorgenommenen Steuererklärung ist das absetzungsmöglich, ich würde im konkreten Fall, wegen der Formulierung einen Steuerberater befragen, das kostet nichts.
MfG
Grünrock