Hallo zusammen,
eine Wohnung wurde geerbt - diese ist nun vermietet. Nachdem ein weiterer Erbe „aufgetaucht“ ist, musste nach einer gerichtlichen Entscheidung der Erb-Pflichtteil ausbezahlt werden. Um die Wohnung nicht verkaufen zu müssen, wurde ein Darlehen aufgenommen und der Pflichtteil damit ausbezahlt.
Nun meine Frage: Kann man das Darlehen als nachträgliche Anschaffungskosten der vermieteten Wohnung in der Einkommensteuer ansetzen? Was ist mit den Zinsen - diese müsste man doch bei der ESt-Erklärung ansetzen können, da diese in direktem Zusammenhang mit der Vermietung stehen.
Wie seht Ihr das? Vielen Dank schonmal im Voraus für Eure Antworten.