Einkommensteuer - Ansatz von Zinsen

Hallo zusammen,

eine Wohnung wurde geerbt - diese ist nun vermietet. Nachdem ein weiterer Erbe „aufgetaucht“ ist, musste nach einer gerichtlichen Entscheidung der Erb-Pflichtteil ausbezahlt werden. Um die Wohnung nicht verkaufen zu müssen, wurde ein Darlehen aufgenommen und der Pflichtteil damit ausbezahlt.

Nun meine Frage: Kann man das Darlehen als nachträgliche Anschaffungskosten der vermieteten Wohnung in der Einkommensteuer ansetzen? Was ist mit den Zinsen - diese müsste man doch bei der ESt-Erklärung ansetzen können, da diese in direktem Zusammenhang mit der Vermietung stehen.

Wie seht Ihr das? Vielen Dank schonmal im Voraus für Eure Antworten.

eine Wohnung wurde geerbt - diese ist nun vermietet. Nachdem
ein weiterer Erbe „aufgetaucht“ ist, musste nach einer
gerichtlichen Entscheidung der Erb-Pflichtteil ausbezahlt
werden. Um die Wohnung nicht verkaufen zu müssen, wurde ein
Darlehen aufgenommen und der Pflichtteil damit ausbezahlt.

Nun meine Frage: Kann man das Darlehen als nachträgliche
Anschaffungskosten der vermieteten Wohnung in der
Einkommensteuer ansetzen?

ich denke schon. m.e. müsste die ganze chose so gehandhabt werden, als ob der „aufgetauchte“ auch schon beim erwerb der wohnung ausgezahlt worden wäre.

also die ausgleichszahlung als anschaffungskosten abschreiben und die zinsen lfd. als werbungskosten…

gruß inder