Einkommensteuer auf MwSt

Ein Kleinunternehmer der im Jahr 2010 erstmalig Umsatzsteuerpflichtig wird bekommt von seinen Kunden die Mwst auf Bitte nachbezahlt.
Das Finanzamt teilt dem Unternehmer mit,dass die Umsatzsteuervoranmeldung für das ganze Jahr 2010 erst in der ersten Jahreshälfte 2011 erfolgen brauch.
Muss der Unternehmer in seiner Steuererklärung für das Jahr 2010 dann die im Jahre 2010 erhaltene Mwst die ja erst im Jahre 2011 ans Fa bezahlt wird mit seiner Einkommensteuer als „Gewinn“ versteuern ?

Ja, und im Folgejahr als „Verlust“.

Wenn er das nicht will kann er bilanzieren, was aber unter Umständen noch weitere, evtl. auch unangenehme, Konsequenzen hat oder die Zahlung einfach vor Ende des Jahres bereits vornehmen.

Gruß

Jörg

Kann denn der Unternehmer dann trotzdem noch in diesem Jahr die Umsatzsteuervoranmeldung machen, für die Monate Januar-November ?
Via Elster online.
Geht das ganze schnell genug so dass er die Mwst noch in diesem Jahr überweisen kann ?

So wie sich das anhört, muss der Unternehmer keine Voranmeldungen abgeben sondern nur eine Jahreserklärung. Die kann noch nicht im „alten“ Jahr abgegeben werden, da ja alle Geschäftsvorfälle das ganzen Jahres enthalten sein müssen.

Der Unternehmer könnte jedoch einfach im Dezember eine Abschlagszahlung ans Finanzamt zahlen und die ersten Tage im neuen Jahr dann die Umsatzsteuerjahreserklärung einreichen.

Alternativ bestünde die Möglichkeit beim Finanzamt anzurufen und zu bitten im Computer umzustellen, dass man für 2010 doch noch Voranmeldungen abgibt. Das machen die in der Regel, man sollte nur sagen, dass man wahrscheinlich mehr als 1000€ für das Jahr zahlen muss.

Gruß

Jörg