Einkommensteuer aus negativem Kapital

Hallo,

ich bin im Jahre 2006 aus einer GbR ausgeschieden.Ich wähnte mich auf der sicheren Seite und habe auch meinen Anwalt immer wieder darauf hingewiesen das ich im nachhinein mit keinerlei Kosten konfrontiert werden möchte.Dies war für mich in der notariellen Vereinbarung auch so zu lesen. Ich war umso mehr überrascht als ich plötzlich Einkommensteuer aus dem Negativ-Kapital zahlen sollte. Alle Bemühungen dem Finanzamt zu erklären das dieses Kapiatl ja in Form von Waren und Einrichtungen in der ehemaligen GbR stecken haben nichts bezweckt, man will dieses Geld von mir haben. Dazu muss ich noch anmerken: Ich habe gemeinsam mit meinem verstorbenen Mann dieses Unternehmen in 20 Jahren aufgebaut, der Partner der GbR war sein Sohn. Diesem habe ich die Wohn-und Geschäfts-Immobilie(noch mit Schulden) sowie den gesamten Betrieb überlassen. Ich habe keinerlei Abfindungen oder Zahlungen erhalten…also richtig rein gar nichts.
Auf Grund dieses Sachverhaltes und meiner Arbeitslosigkeit bin ich jetzt gezwungen Insolvenz anzumelden da ich nicht zahlen kann. Mit eine Inso an der Backe ist es natürlich umso schwerer einen neuen Job zu finden…ich komme aus der Juwelenbranche!

Ich sehe da leider keine Chance herauszukommen. Kann ihr"Sohn" das negativ Kapital ausgleichen???

Hallo ja mit der GbR ist das so ein Ding. Das Problem kann nur ein Fachanwalt und ein guter Steuerberater vor Ort klären. Hier eine Stellungnahme abzugeben wäre falsch.
Tut mir leid.
Gruß M.B.

HALLO, ICH WEISS ÜBER VIELES IM EST-RECHT BESCHEDID,
HABE AKTUELLE LITERATUR UND HABE AUJCH EINE QUELLE WO ICH NACHFRAGEN KANN…ABER…DIESER SACHVERHALT
STÖSST AN MEINE GRENZEN, ZUMAL ES HIER UM RECHTSFRFAGEN GEHT.

ICH SELBST KLÄRE DAS MEISTE SELBST MIT DEM FA, ABER IN DIESEM FALL WÜRDE ICH EINEN STEUERBERATER , DER SICH IN
DEN RECHTSANGELEGENHEIT BESTENS AUSKENNT HINZUZIEHEN.

DENN, WENN DAS FA DER ARGUMENTATION NICHT GEFOLGT IST,
LÄUFT ES AUF EINE KLAGE BEIM FINANZGERICHT HERAUS UND DA IST EIN STEUERBERATER DIE RICHTIGE ANSPRECHPERSON.

ICH WÜNSCHE BEI DER WEITEREN VORGEHENSWEISE VIEL ERFOLG.

GRUSS Helmut

Verehrte Dame,

ich bin kein Steuerexperte, sondern Steuerzahler. Mein bescheidenes Wissen beschränkt sich daher im wesentlichen auf die Besteuerung von Einkünften aus Arbeitsverhältnissen. Also haben Nachforschungen in meiner Fachliteratur über das Steuerrecht ebenso wenig erbracht wie meine Nachforschungen im Internet. Ich bedaure, dass ich ihnen in dieser misslichen Situation nicht helfen kann, so gern ich auch moechte.
So bleibt mir nur, Ihnen alles Gute für die Zukunft zu wuenschen.

Wilhelm

Unbedingt innerhalb von 1 Monat Einspruch einlegen und mitteilen, dass die Begründung folgt.

Steuerberater aufsuchen, da ggf. § 16 EStG, also eine steuerfreie Geschäftsaufgabe vorliegt. Wenn nicht, dann bleibt nur die Privatinsolvenz. FallS Sie aber tatsächlich nichts aus dem Unternehmen weitergeführt haben, dann ist es Steuerfrei. Falls Sie aber z.B. die Räume im Privatbesitz haben und weitervermietet haben an den anderen Partner, ist das Unternehmen nicht komplett aufgegeben.

Sie müssen den Sachverhalt vom Steuerberater prüfen lassen. Ich könnte ihnen einen Rechtsanwalt und Steuerberater in München empfehlen, der bei Steuerhinterziehung gut ist und nicht überzogen teuer.

Auf Grund ihrer Angaben kann ich nicht weiter helfen.

Herzlichst
Munichmouse

hallo,
tut mir wirklich leid, meine kenntnisse reichen nicht aus, um dir zu antworten.

liebe grüße
maria

Hallo prollinchen 0911,
eine GbR wird behandelt wie eine OHG, d.h. bis zu Ihrem
Ausstieg aus der GbR müssen Sie zahlen. Sie haben somit
keine andere Chance. Ein Rat nehmen Sie sich einen
guten Steueranwalt, der hat eventuell die Möglichkeit
die Summe zu reduziern oder eine Stundung einzuleiten.

Mit freundlichen Grüßen
tilgba

Hallo,

hier geht es richtig um Existenz. Also bitte einen Steuerberater zu Rate ziehen, dann sollte das Problem an sich recht rasch gelöst werden. Dieser Schritt erscheint mir allerdings unabdingbar. Die Kosten für den Steuerberater sollte dieses ausgesprochen wichtige Problem wirklich wert sein. Der Steuerberater wird an dieser Stelle übrigens auch weitaus geeigneter sein als ein Anwalt.

Viele Grüße

Hallo,

wenn die geforderte Einkommensteuer aus dem Jahr 2006 stammt sieht es nicht gut aus. Ansonsten beraten Sie sich mit Ihrem Anwalt gegenan und holen Sie sich eine zweite Meinung.

Tut mir leid, da kann ich nicht helfen. Nicht mein Gebiet