Einkommensteuer aus Vermittlung für nicht Deutsche

Einkommensteuer aus Vermittlung für nicht Deutsche Stadtbürger – wie wird es gemach?

Guten Tag
Meine Freundin ist eine Ausländerin und wohnt NICHT! in Deutschland, aber sie hat in Deutschland eine Wohnung gekauft
Diese Wohnung ist vermietet. Jetzt habe ich erfahren, dass sie einkommensteuerpflichtig ist.
Außerdem habe ich auch erfahren, dass für sie, als Ausländerin ohne Wohnsitzt hier, keinen freien Betrag von 8000,00 Euro möglich ist
Meine Frage – wo kann ich den Steuersatz finden? Im Internen gibt es nur Einkommensteuertabellen „inklusive“ den freien Betrag
Wo kann ich die Prozente erfahren?

Und noch eine profane Frage – wo und wie meine Freundin diese Steuererklärung machen kann???

Profane Antwort: Beim Steuerberater, die anzuwendende Vorschrift ist §50 EStG und die Kommentare bzw Richtlinien dazu. Ansonsten stimmt das von Dir gesagte!

Hallo, Sie müssen eine Einkommensteuererklärung abgeben für Ihre Freundin. Die Miete ./. Werbungskosten werden dann mit ca. 25 % versteuert. Ferner muss Sie in Deutschland einen Zustellungsbevollmachtigen benennen. Die Vordrucke hierfür holen Sie sich bitte beim Finanzamt ab.
Gruß
MB

Danke

Profane Antwort: Beim Steuerberater, die anzuwendende
Vorschrift ist §50 EStG und die Kommentare bzw Richtlinien
dazu. Ansonsten stimmt das von Dir gesagte!

Danke für diese Anwort

Wie ich verstehe

  1. Sie muss sich bei dem Finanzamt melden
  2. Sie kann dann eine Formular/Vordruck ausfüllen
  3. Versteuert wird Einnahmen – Werbungskosten = Betzrag
  4. Diesen Betrag wird nicht progressiv versteuert? Sondern mit 25%?
  5. Es gibt keinen Freibetrag von 8000 Euro?

Danke im voraus

Wie ich verstehe