Einkommensteuer, Ausbildung, Fahrtkosten

Eine Frage. Ich habe letztes Jahr((2011) eine Ausbildung bei der Polizei gemacht. Die Ausbildung hat 4 Monate gedauert dann wurde ich bei der Polizeistelle übernommen. die Ausbildung (die Arbeitsstelle) war in Frankfurt also von mir 70 km und die Schule in Wiesbaden 80 km. so weit ich weiß, kann die Fahrtkosten zur Schule hin und rückfahrt absetzen, stimmt das und wo trage ich es ein bei den Sonderausgaben oder bei den Bewerbungskosten unten bei der Auswärtstätigkeit/Reisekosten ein. Ach so und macht das ein Unterschied ob das meine erste oder zweite Ausbildung ist, weil ich schon eine Ausbildung zur Bürokauffrau gemacht habe. Danke für ihre Antworten

Hallo,

im Steuerrecht kenne ich mich nicht so gut aus. Ich glaube, die Antwort steckt in diesem Link:

http://www.steuer-gonze.de/web/letzte-aenderungen-ti…

Ggf. ist der Punkt Dienstreisen (= sonstige Werbungskosten) korrekt.

Ich habe aber nicht alle entscheidenden Punkte des Links verstanden.

Gruß

RHW

Hallo,
Sie tragen die Kosten auf keinen Fall bei den Bewerbungskosten ein. Denn Bewerbungskosten fallen
pro Stelle nur 1X an und nicht dauernd. Das passt eher zu den Werbungskosten. Fahrstrecke Wohnung / Arbeit bzw
Wohnung / Schule. Am besten einen Nachweis über den Schul- und Arbeitsort beilegen. Eine Bescheinigung der Schule z. B. Oder wenn Sie mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren, die Fahrkarten.
Von Ihrer Arbeitsstelle haben Sie ja die Jahreslohnsteuerabrechnung.
Die wievielte Ausbildung das für Sie ist, spielt dabei keine Rolle.

Schöne Grüße

Hallo,

ich gehe davon aus, dass die Ausbildung in einem Dienstverhältnis erfolgte (also eine Art Arbeitsvertrag) vorlag. Dann wären die Ausbildungskosten regulär als Werbungskosten abzugsfähig (Anlage N). Die Ausbildung hatte ja zum Ziel Sie für die späteren Aufgaben vorzubereiten und sind somit Werbungskosten.

Leider bin ich mir nicht sicher. Auf jeden Fall kannst Du die Kosten bei den Werbungskosten ansetzen; da ist es egal, die wievielte Ausbildung es ist.

es sind Werbungskosten die als Fahrtkosten abzusetzen sind und es macht keinen unterschied wo oder die wie vielte Ausbildung es ist

Hallo,

Fahrtkosten können als Werbungskosten geltend gemacht werden. Werbungskosten sind nicht zu verwechseln mit Bewerbungskosten, das sind zwei verschiedene Sachen. Es spielt dabei keine Rolle, die wievielte Ausbildung das ist.

Grüße
Jeanine