Hallo,
es gibt hier die Felder 103 bis 105 in der Einkommensteuerbescheinigung.
Fallen hier auch entstandene Kosten auf Grund eines gestohlenen Autos rein und des Hausrats, der sich zum Zeitpunkt des Diebstahls in dem Wagen befand?
Danke!
Andy
Hallo,
es gibt hier die Felder 103 bis 105 in der Einkommensteuerbescheinigung.
Fallen hier auch entstandene Kosten auf Grund eines gestohlenen Autos rein und des Hausrats, der sich zum Zeitpunkt des Diebstahls in dem Wagen befand?
Danke!
Andy
Fallen hier auch entstandene Kosten auf Grund eines
gestohlenen Autos rein und des Hausrats, der sich zum
Zeitpunkt des Diebstahls in dem Wagen befand?
Das sind keine außergewöhnliche Belastungen. Siehe EStH33 Stichwort Versicherung. Da sich der Geschädigte gegen einen solchen Umstand hätte versichern können (Vollkasko,Hausratversicherung)hat er nach Meinung des Finanzamts Pech gehabt.
Schwede