Einkommensteuer bei Auslandstätigkeit

Hallo zusammen,

eine kurze Allgemeine Frage:

Ergibt sich eine Einkommenssteuerverpflichtung, wenn ein dt. Staatsbürger länger als 183 Tage am Stück in den Vereinigten Arabischen Emiraten gearbeitet hat? Außerdem: Ist diese Zeitspanne an Kalenderjahre gekoppelt oder unabhängig?

Vielen Dank für eure Hilfe

Helmut

Vereinigte Arabische Emirate DBA
Hi,

Ergibt sich eine Einkommenssteuerverpflichtung, wenn ein dt.
Staatsbürger länger als 183 Tage am Stück in den Vereinigten
Arabischen Emiraten gearbeitet hat? Außerdem: Ist diese
Zeitspanne an Kalenderjahre gekoppelt oder unabhängig?

Das Doppelbesteuerungsabkommen wird rückwirkend ab 01.01.2009 angewendet
http://de.wikipedia.org/wiki/Vereinigte_Arabische_Em…

Es sieht die Anrechnung der dortigen Steuer vor, wobei dort keine erhoben wird. Ergebnis: die Einkünfte werden in Deutschland versteuert und dabei sind die Anzahl der Tage völlig irrelevant.
http://www.steuer-schutzbrief.de/steuertipp-rubriken…

zur Problematik
http://www.gtai.de/fdb-SE,MKT200902278005,Google.html

wobei das DBA jetzt auch veröffentlicht ist

[http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_75134/DE/BM…](http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_75134/DE/BMF Startseite/Service/Downloads/Abt IV/dba/178,templateId=raw,property=publicationFile.pdf)

Es ist also von einer vollen Steuerpflicht auszugehen
http://www.een-bayern.de/awp/inhalte/Aktuelle-Meldun…

Schöne Grüße
C.

Ersteinmal: Vielen Dank für deine ausfühliche Antwort!

Hmmmm… ich schließe also:

Sobald ein dt. Staatsbürger ohne deutschen Wohnsitz in den VAE einem Beschäftigungsverhältnis nachgeht, muss dieser in Dt. keine Einkommenssteuer mehr zahlen…

Aber: Erledigt sich die dt. Steuerpflicht nicht sowieso automatich nach 183-Tagen?

http://www.wohin-auswandern.de/steuer-im-ausland

???

Helmut

Servus,

die von Dir verlinkte Seite ist Müll.

Wenn man Fragen der Einkommensbesteuerung klären will, die einen Staat berühren, mit dem D ein Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen hat, muss man genau dieses Doppelbesteuerungsabkommen lesen. Alles andere ist heiße Luft. Viele DBA sind zwar sehr ähnlich, aber es führt nichts daran vorbei, dass man sich konkret mit dem DBA und dem Staat beschäftigt, um den es jeweils im Einzelnen geht.

Welche Besonderheiten im Fall UAE vorliegen, hat Dir Cirwalda bereits erzählt.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

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Doppelbsteuerungsabkommen Methoden
Hi,

Sobald ein dt. Staatsbürger ohne deutschen Wohnsitz

Ohne deutschen Wohnsitz und dauernden Aufenthalt in Deutschland, zudem noch ohne Tätigkeit in Deutschland, ist man schlicht und ergreifend nicht steuerpflichtig in Deutschland. Die deutsche Staatsbürgerschaft ist kein Kriterium fürs Steuerrecht.

Etwas anderes gilt, wenn man seinen Familienwohnsitz noch in Deutschland hat, weil die Familie weiterhin in Deutschland lebt und man somit unbeschränkt steuerpflichtig bleibt.

Bei Wegzugsfällen gilt § 2 Abs. 7 EStG.

in den VAE
einem Beschäftigungsverhältnis nachgeht, muss dieser in Dt.
keine Einkommenssteuer mehr zahlen…

so verkürzt ist es aus meinem Posting nicht zu entnehmen

http://www.wohin-auswandern.de/steuer-im-ausland

unqualifizierte Seite, ich erspar mir die Fehler aufzuzählen

Aber: Erledigt sich die dt. Steuerpflicht nicht sowieso
automatich nach 183-Tagen?

also grundsätzlich:

Wenn man die Besteuerung im Einzelfall bestimmen will, braucht man im DBA zwei Artikel.

Zuerst Art 14
[http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_75134/DE/BM…](http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_75134/DE/BMF Startseite/Service/Downloads/Abt IV/dba/178,templateId=raw,property=publicationFile.pdf)

Absatz 1 regelt, dass Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit im Ansässigkeitsstaat zu versteuern sind, bzw. im Tätikgeitsstaat.

Absatz 2 beinhaltet die omminösen 183 Tage, die jeder falsch versteht.
Das Besteuerungsrecht verbleibt beim Ansässigkeitsstaat, wenn die Tätigkeit im anderen Staat nicht mehr als 183 Tage dauert und nicht für einen Arbeitgeber dort und nicht zu Lasten einer Betriebsstätte dort stattfindet. Alle drei Bedingungen müssen erfüllt sein, sie sind aber alle drei verneint (deshalb die häufigen Missverständnisse).

Konkret: Jemand arbeitet für einen deutschen Arbeitgeber weniger als 183 Tage in den Vereinigten Arabischen Emiraten
=> Besteuerungsrecht hat allein der Ansässigkeitsstaat Deutschland.

Jemand arbeitet für einen deutschen Arbeitgeber mehr als 183 Tage in den Vereinigten Arabischen Emiraten
=> Besteuerungsrecht hat der Tätigkeitsstaat VAE.

Soweit so gut, ist aber nicht das Endergebnis, da wir noch einen zweiten Artikel im DBA brauchen.

Art 22
Er besagt, dass Einkünfte, die im anderen Staat besteuert werden, in Deutschland zu versteuern sind, die Doppelbesteuerung jedoch durch Anrechnung der Steuer, die in VAE erhoben wird, beseitigt wird.

Zur Erklärung
Es gibt zwei Methoden, die Doppelbsteuerung zu beseitigen. Entweder regelt das DBA, dass die Einkünfte steuerfrei mit Progressionsvorbehalt sein sollen oder steuerpflichtig mit Anrechnung der Quellensteuer.

Die Staaten haben sich jetzt beim DBA VAE darauf geeinigt, dass die Einkünfte steuerpflichtig sein sollen. Es war ihnen wohl auch bewusst, dass VAE keine Steuer erhebt.

Ergebnis: Jemand arbeitet für einen deutschen Arbeitgeber mehr als 183 Tage in den Vereinigten Arabischen Emiraten
=> Besteuerungsrecht hat VAE, Deutschland versteuert aber auch und rechnet 0 Steuer darauf an. Also volle Steuerpflicht in D.

Schöne Grüße
C.

wow… super aufschlussreiche Antwort…

eine Frage verbleibt noch: Wie verhält sich die Angelegenheit mit dem gewöhtnlichen Wohnsitz bei Ehepartnern, wenn einer der beiden in Dt. wohnt? Bingt eine Abmeldung in diesem Fall überhaupt etwas?
Eine Abmeldung des Wohnsitzes bei einem Familienvater dürfte sicherlich sinnlos sein…

LG

Helmut

Melderecht
Hi,

Wie verhält sich die Angelegenheit
mit dem gewöhtnlichen Wohnsitz bei Ehepartnern, wenn einer der
beiden in Dt. wohnt? Bingt eine Abmeldung in diesem Fall
überhaupt etwas?

nein

Eine Abmeldung des Wohnsitzes bei einem Familienvater dürfte
sicherlich sinnlos sein…

ja
Melderecht ist nur ein Indiz. Bei verheirateten Personen bleibt der Wohnsitz beim Ehepartner, auch wenn er nur sporadisch zurückkehrt.

Wohnsitz ist Innehaben einer Wohnung, die einem zur Nutzung zur Verfügung steht.

Schöne Grüße
C.

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Ergänzungen VAE
Hi

Ergibt sich eine Einkommenssteuerverpflichtung, wenn ein dt.
Staatsbürger länger als 183 Tage am Stück in den Vereinigten
Arabischen Emiraten gearbeitet hat? Außerdem: Ist diese
Zeitspanne an Kalenderjahre gekoppelt oder unabhängig?

Das alte DBA mit den Vereinigten Arabischen Emiraten lief bereits 2006 aus. Aufgrund eines völkerrechtlichen Vertrags wurde die Weitergeltung bis zum 31.12.2008 vereinbart. Bis zu diesem Zeitpunkt gilt also noch das alte DBA.

Das neue DBA soll ab dem 01.01.2009 gelten. Man würde also keine Lücke vermuten.

Die Finanzverwaltung hat aber für die Zeit ab dem 01.01.2009 einen abkommenslosen Zustand festgestellt und für Fälle (Tätigkeit in VAE) ab dem 01.01.2009 die Anwendbarkeit des Auslandstätigkeitserlass verfügt. Es allen nicht alle Fälle darunter, sondern nur die mit einer Tätigkeit wie im ATE beschrieben!

Da das neue DBA noch nicht ratifiziert ist, gilt der Schwebezustand noch weiterhin (auch heute). Sofern Freistellungsbesheinigungen nach dem ATE erteilt wurden, sind diese nach Inkrafttreten des neuen DBA rückwirkend auf diesen Zeitpunkt zu widerrufen. Eine endgültige Steuerfreistellung nach dem ATE wird jedoch nur möglich sein, wenn die Drie-Monatsfrist nach dem ATE in der Zeit vor dem Inkrafttreten des DBA erfüllt wird.

http://www.google.de/search?q=Auslandst%C3%A4tigkeit…

Es sind also z.Z. noch Fälle existent, die nach dem ATE als steuerfrei mit Progressionsvorbehalt behandelt werden.

weitere Ergänzung:
Das neue DBA sieht vor, dass jemand nur dann in VAE als ansässig behandelt werden kann, wenn er die dortige Staatsangehörigkeit hat. Einem Deutschen wird das deshalb nicht gelingen. Ein reines Abmelden reicht nicht, wenn der Arbeitgeber in Deutschland sitzt. M.W. gibt es dazu noch keine Rechtsprechung.

Die 183 Tage Regelung im neuen DBA bezieht sich nicht auf das Kalenderjahr, sondern auf jeden 12Monatszeitraum. Hat zwar zum Ausgangsposting keine Auswirkung, ist aber grundsätzlich interessant, wenn später jemand diesen Artikel findet…

Das neue DBA sieht eine große Auskunftsklausel vor, d.h. die Staaten werden umfassend Auskünfte dem anderen Staat schicken.

Auf das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg 7 K 211/03 ist noch hinzuweisen.
http://www.google.de/search?q=7%20K%20211%2F03&ie=ut…

Nicht jeder ist Pilot, aber es ist nicht so leicht, keinen Wohnsitz in Deutschland mehr zu haben (wenn man es nur behauptet).

Schöne Grüße
C.