Hallo,
mich würde interessieren, wie es sich steuerlich mit der Betriebsrente (als Einmalzahlung) verhält, wenn der Angestellte verstirbt. Angenommen der Angestellte hat eine Betriebsrente abgeschlossen, die ihm mit 62 ausbezahlt wird (wahlweise als lebenslange Rente, mit oder ohne Hinterbliebenenrente oder als Einmalzahlung). Jetzt verstirbt aber der Angestellte mit 59 ohne vorher den Auszahlmodus festgelegt zu haben. Weiters angenommen, die Firma legt dann die Einmalzahlung an die Witwe fest.
Wie muss die Witwe dieses Geld versteuern? Ganz normal im Einkommensteuerausgleich, oder gibt es da Sonderregeln?
Und wie verhaelt es sich mit dem EinkommensSt-Ausgleich fuer den Verstorbenen, muss da einer gemacht werden, bis wann, usw?
Und als letztes, weis solche Fragen jeder Steuerberater, oder gibt es Spezialisierungen auf die man achten sollte?
Danke Markus