Einkommensteuer CH/ D?

Angenommen jemand hat einen 400€ Job (nicht auf Lohnsteuerkarte) in Deutschland und einen Vollzeitjob in der Schweiz. Der Lebensmittelpunkt und 1. Wohnsitz ist in der Schweiz und ist somit Aufenthalter. Der Wohnsitz in D wird nicht abgemeldet ,ist 800 km entfernt und wird nicht wöchentlich aufgesucht. Muss trotzdem in Deutschland Steuer gezahlt werden?

Hallo Ponge,
kann hier leider nicht weiterhelfen. Dass ausgerechnet ICH ein Experte für Einkommensteuer sein soll, muss auch ein Irrtum sein. Ändere ich gleich.

Grüße
Bergus

Es tut mir sehr leid, aber ich kann Deine Frage leider nicht beantworten, ich weis es einfach nicht, sorry.
Ich bin nur auf Montage in der Schweiz.
Gruss Truckerkurt

Hallo ponge,

wenn der 400€ Job nicht auf Lohnsteuerkarte abgerechnet wird, wird er vom Arbeitgeber pauschal besteuert. Der Arbeitgeber zahlt dann 2% pauschale Lohnsteuer an die Bundesknappschaft und damit ist alles erledigt. Selbst wenn eine Einkommensteuererklärung in D abzugeben wäre, müsste dieser Minijob nicht angegeben werden.

Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen.

Nina

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Kurze Antwort: JA.
Es besteht eine unbeschränkte Steuerpflicht.
Grund: Wohnsitz in D
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Ok dann meldet man sich halt ab. Piss off Deutschland!

Nein Spaß beiseite, es gilt doch das Doppelsteuerungsabkommen , so dass nicht 2xbesteuert werden darf!!! Das gilt vor Deutschem Steuerrecht!Vor allen Dingen nicht bei einem popeligen GEhalt!!!
Angenommen der 400€ job existiert nicht dann erst recht nicht!

Wenn kein Wohnsitz in D, dann ist man beschränkt steuerpflichtig. Das sagt aber nichts über die Höhe der Steuer aus.
Natürlich gilt das DBA auch für diesen Fall.
Übrigens, nach einer Ummeldung solltest Du deinen Führerschein auch in CH ummelden.
Für einen jungen Arbeitnehmer kann es sich eigentlich nur lohnen langfristig in CH zu bleiben