Hallo Franz,
Du hast mir ein r zuviel gegeben - ich hasse Lenor!
Wie auch immer: Hier ist eine kleine Übersicht zum Thema „Anlage FE“: http://www.ofd.niedersachsen.de/portal/live.php?navi…
Im beschriebenen Fall geht es tatsächlich bloß um Anlage FB und die FE 1. Wenn man das alles auf Papier abgeben möchte, ist es tatsächlich eine Menge Papier, aber es sind sehr, sehr wenige Eintragungen darauf. Letztlich geht es bloß darum, wer beteiligt ist und wie die Einkünfte auf die Beteiligten zu verteilen sind, alle anderen Eintragungen sind für Spezialfälle und können in diesem Fall unterbleiben - Du kennst das ja von den vielen leeren Zeilen bei der ESt-Erklärung, bloß da ist man es gewöhnt und es fällt nicht mehr auf.
Eine NV-Bescheinigung für die Gemeinschaft kann es nicht geben, weil die Auswirkungen der Einkünfte bei den einzelnen Beteiligten ja nicht bekannt sind - im Extremfall kann es bei geringen anteiligen Einkünften aus V+V dazu kommen, dass keiner der Beteiligten überhaupt veranlagt werden muss, und die Gemeinschaft trotzdem ihre Feststellungserklärung erstellen muss.
Schöne Grüße
MM