Hallo,
wir nehmen folgendes an:
Ein Arbeitnehmer wird demnächst die Arbeitsstelle wechseln, arbeitet aber bereits für den neuen Arbeitgeber. Die daraus resultierenden Einkünfte werden auf Honorarbasis abgerechnet, und damit das Finanzamt daraus keine (Schein-)Selbständigkeit macht, wird das auch so beim Finanzamt angekündigt.
Wie werden diese Einkünfte nun in der Einkommensteuer-Erklärung aufgeführt? In der Anlage N unter Ziffer 20 „Steuerpflichtiger Arbeitslohn, von dem kein Lohnsteuerabzug vorgenommen worden ist (soweit nicht in der Lohnsteuerbescheinigung enthalten)“?
Danke,
#.
Anlage S
So, da kommt das dann wohl 'rein. Aber unter welcher Ziffer?
Danke,
#.
Ich würde eher auf Anlage G tippen, jenachdem, um was für eine Arbeit es sich handelt. Ich denke es wird in beiden Anlagen auf Zeile 4 hinauslaufen.
Ich würde eher auf Anlage G tippen, jenachdem, um was für eine
Arbeit es sich handelt. Ich denke es wird in beiden Anlagen
auf Zeile 4 hinauslaufen.
Hallo,
G doch nur, falls ein Gewerbe besteht, und dies wäre ja nicht der Fall. Gefragt war nach einer einmaligen Abrechnung auf Honorarbasis.
Gruß,
#.