Einkommensteuer Einnahmen durch Werbung

hallo leute,
ich müsste bitte wissen wo ich folgendes in der ESt-Eintragen muss:

Ich arbeite auf Lohnsteuerkarte. wie das eingetragen wird ist mir bekannt.

Nebenbei habe ich Privat Beträge durch
A) Google Werbeklicks (Geld für Klick auf meine Banner)
&
B) Zanox.de Advertising Werbebanner (Pauschalbeträge bei Einkäufen über meine Werbebanner) bekommen.Z.b.hat jmd auf meinen Telekombanner geklickt und bestellt ein paket,bekam ich 30€.

Ist das für das FA nachvollziehbar?

Wo trage ich diese beiden fälle bitte in der Einkommenssteuererklärung ein?

tausend Dank

hallo,
falls deine zusätzlichen einnahmen unter 410 euro liegen, musst du nichtmal eine einkommensteuererklärung abgeben.

falls sie höher sind, denke ich, müsstest du ein gewerbe anmelden und diese einnahmen dann in der anlage g angeben.

viele grüße
maria

mir bekannt.

Nebenbei habe ich Privat Beträge durch

A) Google Werbeklicks (Geld für Klick auf meine Banner)

&

B) Zanox.de Advertising Werbebanner (Pauschalbeträge bei
Einkäufen über meine Werbebanner) bekommen.Z.b.hat jmd auf
meinen Telekombanner geklickt und bestellt ein paket,bekam ich
30€.

Ist das für das FA nachvollziehbar?

Wo trage ich diese beiden fälle bitte in der
Einkommenssteuererklärung ein?

tausend Dank

Mein Lieber, so langsam bringst Du mich ins kurze Gras.
Die von Dir geschilderten Einnahmen aus „Werbetätigkeiten“ sind „sonstige Einnahmen“, und zwar aus selbständiger Tätigkeit. Im Hinblick auf den EDV-Bereich für das Finanzamt heute sicherlich längst
„grauer Alltag“. Für Deine Einkommensteuererklärung, in der Du Dein Arbeitseinkommen aus nichtselbstständiger Tätigkeit eintragen musst, benötigst Du zusätzlich die Anlage „S“ (steht wahrscheinlich für „Selbstständig“. Hier beichtest Du dann Deine sonstigen Einnahmen aus der geschilderten freiberuflichen Tätigkeit.

War`s dass oder kommt es noch dicker??

Grüsse

Wilhelm

Hallo,
so wie Sie das schildern, handelt es sich hier um Einkünfte aus Gewerbebetrieb, d. h. die Überschüsse aus dieser Tätigkeit ( ermitteln mittels einer Einnahme / Überschussrechnung ) sind in die Anlage „G“ zu erfassen.
( Hierbei stellt sich aber evtl. noch die Frage ob die Rechnungen mit USt vergütet werden, so wären dann auch USt-Voranmeldungen bzw. USt-Erklärung zu erstellen.

Gruß
Dieter

HALLO, ENTSCHEIDEND IST ZUNÄCHST MAL WIE HOCH SIND DIE
EINNAHMEN INSGESAMT UND…HAST DU EINEN GEWERBESCHEIN ???:hallo leute,
NACH DIESER INO KANN ICH DIR EVTL WEITERHELFEN.

GRUSS Helmut

ich müsste bitte wissen wo ich folgendes in der ESt-Eintragen
muss:

Ich arbeite auf Lohnsteuerkarte. wie das eingetragen wird ist
mir bekannt.

Nebenbei habe ich Privat Beträge durch

A) Google Werbeklicks (Geld für Klick auf meine Banner)

&

B) Zanox.de Advertising Werbebanner (Pauschalbeträge bei
Einkäufen über meine Werbebanner) bekommen.Z.b.hat jmd auf
meinen Telekombanner geklickt und bestellt ein paket,bekam ich
30€.

Ist das für das FA nachvollziehbar?

Wo trage ich diese beiden fälle bitte in der
Einkommenssteuererklärung ein?

tausend Dank

Hallo krawal,
im Prinzip müßte für A + B ein Gewerbe angemeldet werden.
Wenn hier aber gegen die Einnahmen, die Kosten dagegen
gerechnet werden (Internetgebühren, Strom usw.)dürfte
kaum etwas übrig bleiben. Der Gewinn müßte über das
Formular G abgerechnet werden. Ich würde nur zum Formular
N eine Aufstellung machen, Einnahmen minus Kosten und
dies als Anlage mit an das FA schicken. Ich würde fast
sagen, aus geringfügigen Einnahmen fällt fast nichts an.

Grüße tilgba

Sorry, da kann ich leider nicht weiterhelfen.

Hallo Krawal,

hier handelt es sich um sonstige Einkünfte § 22 EStG. Da es sich nicht um wiederkehrende Leistungen oder Renten handelt gibt es keinen Werbungskostenpauschbetrag nach § 9a EStG.

Wenn es dir nicht zu viel arbeit macht, denn die Größenordnung ist ja gering, würde ich als Werbungskosten 25 % der Internetkosten gegenrechnen.

Viel Erfolg
Evelyn Marcks-Huber

Hallo krawal,

woher weißt du, wie du viel an Einnahmen bekommst?
Gibt es da eine Gutschrift?
Genaues über die steuerl. Behandlung dieser Werbe- und Bannerklicks weiß ich nicht, könnte mir aber vorstellen, dass es ich hier um Einkünfte aus Gewerbebetrieb handelt, die dann in der Anlage G zu erfassen sind. Dazu Gewinnermittlung erstellen und die Umsatzsteuer nicht vergessen. Ausgewiesene Umsatzsteuer = Pflicht zur Abgabe einer Umsatzsteuererklärung!
Vielleicht doch mal einen Steuerberater befragen :wink:?

Grüße
hjs

Moin,

ich würde diese Beträge in Anlage G, Zeile 4 eintragen und auf einer eigenen Anlage dem FA erläutern.

Gruß

urknall75

A+B) Anlage G, Gewerbliche Tätigkeit

Ist das für das FA nachvollziehbar? :smile:

Du bist ja lustig! Sog. Internetfirmen schicken dem Finanzamt mittlerweile sämtliche Daten elektronisch für deren Risikomanagement…

Ich würde vorschlagen bei sonstige Einkünfte… Da tägt man normalerweise auch Einnahmen aus Vermietung- und Verpachtung ein. Da müsste es eine entsprechende Rubrik geben!

Hallo in der Anlage G werden diese Einkünfte erfasst.
Gruß MB