Können für ein Zweifamilienwohnhaus, das zur Hälfte vermietet,und zur anderen Hälfte selbst genutzt wird, kleine Erhaltungsmaßnahmen zu 50% des Betrages abgesetzt werden.
Was ist nun wenn ausschließlich die Mietwohnung
in erhöhtem Maße vom Hausbesitzer renoviert wird,z.B.kompl. neues Bad,Einbauküche,Decken zum Dachboden isolieren,Stromleitungen ern. Holzdecken neu,Tapeten neu. Geldbetrag beläuft sich auf etwa 7.000,-
Können für ein Zweifamilienwohnhaus, das zur Hälfte
vermietet,und zur anderen Hälfte selbst genutzt wird, kleine
Erhaltungsmaßnahmen zu 50% des Betrages abgesetzt werden.
Ja. Aber warum nur / genau zur Hälfte?
Was ist nun wenn ausschließlich die Mietwohnung
in erhöhtem Maße vom Hausbesitzer renoviert wird,z.B.kompl.
neues Bad,Einbauküche,Decken zum Dachboden
isolieren,Stromleitungen ern. Holzdecken neu,Tapeten neu.
Geldbetrag beläuft sich auf etwa 7.000,-
Ausgaben im Rahmen der Vermietungseinkünfte.
Mit freundlichen Grüßen
Ronald
Hallo,
Können für ein Zweifamilienwohnhaus, das zur Hälfte vermietet,und zur anderen Hälfte selbst genutzt wird, kleine Erhaltungsmaßnahmen zu 50% des Betrages abgesetzt werden.
Auch große, und natürlich anteilig.
Ja. Aber warum nur / genau zur Hälfte?
Beim Handwerker nicht aufgepasst, dass er die Rechnung nur für die renovierte resp. vermietete Wohnung schreiben soll? ;o)
Was ist nun wenn ausschließlich die Mietwohnung in erhöhtem Maße vom Hausbesitzer renoviert wird,z.B.kompl. neues Bad, Einbauküche, Decken zum Dachboden isolieren,Stromleitungen ern. Holzdecken neu,Tapeten neu. Geldbetrag beläuft sich auf etwa 7.000,-
Ausgaben im Rahmen der Vermietungseinkünfte.
Solange sich alles auf die vermietete Wohnung beschränkt. Bei der Deckenbodenisolierung könnte es bei übereinanderliegenden Wohnungen zur hälftigen Teilung kommen.
Grüße
Aufwendungen, die direkt zugeordnet werden könnn, sind entweder Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (Mietwohnung) oder nicht abziehbare Kosten der privaten Lebensführung (eigengenutzte Wohnung).
Nicht direkt zuordenbare Aufwendungen sind nach Wohnfläche aufzuteilen.