Einkommensteuer erklärung km angaben

hallo zusammen ich hätte da mal eine frage ! und zwar ich habe seit juli ca 58 km einfach zur arbeitsstelle und mann kann ja 30c einfach geltend machen . Wie muss ich das in erstattung verstehen was bekommt mann da tatzächlich am jahresende raus nur mal von den fahrtkosten vielen dank für die antworten im vorraus mfg

hallo,

du kannst 30 cent pro kilometer als werbungskosten bei deiner einkommensteuererklärung ansetzen.
ein beispiel dazu: 38 x 30 cent mal ca. 120 tage, ergibt ca. 2100 euro. müsstest du sonst z. b. 20 000 euro versteuern, sinds jetzt nur noch 17 900. mach netto ganz grob 750 euro (je nach steuersatz).
lg

Hallo zeppelin 67,

es ist richtig, das die Kilometerpauschale pro einfacher
Entfernung (also eine Strecke) bei 0,30 € liegt. Wenn man
jetzt nur die Fahrtkosten berücksicht ohne andere Absetz-
ungen, dann kommt es auf die Höhe des zuversternden Ein-
kommen an. Es wird dann der aus der Progression ange-
wandte Steuersatz sein. Aber man muß hier alle Absetzungen
berücksichtigen, weil durch die Das zu versteuernde Ein-
kommen weiter gesenkt wird und dann wieder ein niedrigerer
Steuersatz zur Geltung kommt. Ich würde hier mal über
den Daumen 20 % ansetzen für die Erstattung.

Gruß tilgba

HALLO, Fahrtkosten sind WERBUNSKOSTEN.
Mal grob gerechnet:

120 Tage x die einfache Km-Zahl x o,30 DM.
Wenn das dann z.B. 2000 Euro ergeben würde, so kannst
du die Pauschale von 1000, die jeder erhält abziehen .

Von den 1000 Euro mit deinem persönlichen Steuersatz
(angedacht hier als Lediger 35 %) ergibt somit
einen Steuervorteil von 350 Euro, die du, wenn keine
weiteren abswetzbaren WK vorhanden sind (wie Kontof-Gebühr und Verschiedenes) als Erstattung bekommst.

Gruss Helmut

Hallo zeppelin 67,

das lässt sich so nicht pauschal nicht beantworten.
Dazu fehlen zu viele Daten (Arbeitslohn, andere Einkünfte, sonstige WK, Versicherungen, sonst Ausgaben, verheiratet, ledig, etc). Eine Schätzung könnte von 0,- bis ca 800,- gehen.
Um dieses Problem zu lösen, gibt es im www einige Rechner, die nach EIngabe einiger Eckdaten ein einigermaßen passables Ergebnis ausspucken.

Einfach mal suchen und rechnen lassen.

Viele Grüße
hjs

hallo,

die Frage kann so leider nicht beantwortet werden, da dies von vielen einzelnen Faktoren (z.b. zu versteuerndes Einkomm, Kinder, Familienstand, etc., etc. )abhängig ist.

Grüße,
Bea

Hallo,

die Rechnung geht wie folgt:

58km * 30 ct = 17,40 EUR
Bei 220 Arbeitstagen (vom Finanzamt akzeptierter Durchschnittswert; Krankheitstage müssen hiervon noch abgezogen werden)entspricht das einen Betrag von 3.828,- EUR.

Die Höhe der Steuerersparnis hängt davon ab, wie viel Geld man verdient.

Ein Beispiel: Ein kinderloser Single hat ein zu versteuerndes Einkommen von 30.000 EUR. Davon darf er/sie 3.828,- EUR abziehen.

Der zu zahlende Steuerbetrag wird also nicht mehr auf Basis von 30.000 EUR ermittelt, sondern auf Basis von 26.172 EUR.

Die Steuerlast beträgt damit nicht mehr 383 EUR, sondern nur noch 294 EUR. Der Staat unterstützt den Pendler also mit 383 EUR - 294 EUR = 89 EUR.

Die Zahlen hängen aber sehr stark von den persönlichen Umständen ab: Höhe des Einkommens, Single oder verheiratet etc.

Viele Grüße
tinastar

Diese Fahrtkosten vermindern nur das zu versteuernde Einkommen, also z.B. Einkommen = 10.000, Fahrtkosten = 220 Tage x 58 km x € 0,30 = € 3.828, zu verst. Einkommen € 6.172. Die Ersparnis kann man nun in einer Steuertabelle errechnen, also Steuer auf € 10.000 und Steuer auf € 6.172, die Differenz ist das, was man tatsächlich für die Fahrtkosten zurück bekommt.

Viele Grüße !

Hallo Zeppelin,

es zählt der Entfernungskilometer - und in der Regel wird nur die kürzeste Strecke anerkannt. Sonst eine Begründung für den längeren Weg bereitlegen. Vom Jahr bite nicht vergessen 6 Wochen Urlaub abzuziehen und auch Krankentage oder Fortbildungen. Es gibt auch die Möglichkeit pauschal 220 AT angeben. Die werden i.d.R. anerkannat.

=0,30 € x 220 X 58 = 3.828 €