Einkommensteuer Erststudium

Hallo,

die Veranlagung der Studiengebühren für ein Erststudium (z.B. an einer privaten Hochschule) als Werbungskosten ist zur Zeit, wenn ich das richtig verstehe, trotz Gerichtsurteil unklar.

Wenn eine Person nun nach Berufseinstieg ihre Steuererklärung macht, kann sie trotz unklarer Lage das Erststudium als Werbungskosten angeben, bzw. könnte man ihr das raten?

Eine weitere Frage: Wie lange kann eine Person im nachhinein für vergangene Jahre Feststellungen für Verlustvorträge abgeben? Entspricht die Frist dort auch den 4 Jahren wie bei einer Einkommensteuererklärung oder geht das auch für weiter zurückliegende Jahre?

Grüße!

Hallo,

niemand einen Hinweis hierauf?
Oder ist die Sachlage nicht ausreichend verständlich?