Einkommensteuer, Fahrtkosten > 4500 Euro?

Hallo,

ab 4500 Euro muss man die Kosten/Aufwände dem Finanzamt nachweisen.
D.h. wenn man mit dem Nachbarn fährt, wenn man mit der Bahn für jährlich 2500 Euro fährt, oder sonstwie zur Arbeit kommt, muss man immer tatsächliche Kosten in der Höhe von über 4500 Euro nachweisen?
Oder muss man nur irgendwie nachweisen, dass man 200 mal die Fahrten gemacht hat und bekommt dann für z.B.200 Arbeitstage * einfache Strecke
den Betrag auch über 4500 anerkannt?

Danke!

Hallo,
zur Abgeltung von Aufendungen für Fahrten zwischen Wohnung ung Arbeitsstätte werden für jeden Arbeitstag, an dem die regelmässige Arbeitsstätte aufgesucht wird, eine Entfernungspauschale für jeden vollen Kilometer der Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte von 0,30 € als Werbungskosten angesetzt. Höchstens jedoch 4.500 €. Über 4.500 € werden nur angesetzt, soweit der Arbeitnehmer seinen PKW benutzt.

Beispiele:
A fährt täglich 20 km mit seinem PKW zur Arbeitstelle, das ergibt 220 Tage x 20 km x 0,30 € = 1.320 € Werbungskosten.

B fährt täglich 120 km mit der Bahn zur Arbeitsstelle, das ergibt 220 Tage x120 km x 0,30 € = 7.920 €, die jedoch auf 4.500 € begrenzt werden, weil nicht mit eigenem PKW.
Würde B diese 120 km mit seinem PKW fahren wären die 7.920 € als Werbungskosten anzusetzen. Hier verlangt das Finanzamt aber in den meisten Fällen einen Nachweis.

C fährt ebenfalls 120 km zur Arbeitsstelle, davon 100 km mit der Bahn und 20 km zum Bahnhof, das ergibt 220 Tage x 100 km x 0,30 € = 6.600 €, höchstens 4.500 € plus 220 Tage x 20 km x0,30 € = 1.320 €, ingesamt also 4.500 € + 1.320 € = 5.820 € Werbungskosten.
Dies gilt auch für Fahrgemeinschaften. Bei wechselseitigen Fahrgemeinschaften gibt es jedoch teilweise spezielle Berechnungsmethoden.

Gruss

Vielen Dank!

Ist es nicht so, dass nur die einfache Fahrt, also nur 60 KM geltend gemacht werden dürfen?
Also konkret, alles was über 4500 Euro hinausgeht, muss an Hand von KM Nachweisen dem Finanzamt vorgelegt werden!?

Das heißt, bei Zugfahrten, wo die Kosten bei ca. 2.500 Euro liegen, können bei deinem Beispiel 4500 Euro abgerechnet werden und nicht mehr,
bzw. mehr schon, wenn die Zugfahrten bei 5.500 Euro liegen würden?

Hoffe, das ist noch verständlich…

Grüße

Hallo,
natürlich nur einfache Fahrt, das war in meinen Beispielen auch so gemeint.
Bei öffentlichen Verkehrsmittel müssen höhere Kosten als 4.500 € nachgewiesen werden, § 9 Abs. 2 Satz 2 EStG. Wobei auch hier die Begrenzung bei den Kosten für eine Bahncard 100 1.Klasse (dürfte heute etwa 6.600 € kosten ) liegen dürfte. Der Betrag von 4.500 € war nämlich bei Einführung der Entfernungspsuschale der Preis für eine Bahncard 100 1.Klasse.

Auch bei weiten Fahrtstrecken mit dem Pkw (so etwa ab 100 km einfache Strecke) sollten auch frühzeitig Nachweise ( Insektionsrechnungen, TUV Berichte, Repaturrechnungen, also alles womit die Kilometerleistung des Pkw nachgewiesen kann ) gesammelt werden.

Gruss

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Prima, Danke!

Wie kann/muss man die KFZ Kosten nachweisen,
wenn man zwei Autos hat und ggf. das ein drittes Auto verwendet?

Grüße

Hallo,
es geht nicht unbedingt darum einen Nachweis der tatsächlichen Kosten zu führen, sondern bei sehr hohen Fahrleistungen zur Arbeitsstätte diese glaubhaft zu machen z.B. A fährt täglich mit dem Pkw 200 km (einfache Fahrt ) zur Arbeitsstätte.
B fährt mit täglich mit dem Pkw 100 km (einfache Fahrt) zur Arbeitstätte.
Die „Messlatte“ des Nachweises bzw der Glaubhaftmachung dürfte bei A eine ungleich höhere sein als die bei B, weil sie mehr im Bereich des unüblichen
liegt.
Zur Glaubhaftmachung können insbesondere

  • Tankbelege
  • Reparaturrechnungen
  • Inspektionsrechnungen
  • TÜV-Berichte
    dienen, also alles worauf der Kilometerstand des Fahrzeugs vermerkt wird. Bei z. B geliehenen Fahrzeugen - Bestätigung des Leihgebers

Gruss

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Danke!
Nochmal explizit Danke für deine Geduld
und deine Mühe!
Toll…